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Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport wird zur Dopingbekämpfung in Deutschland ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz geschaffen, um Doping im Sport effektiver zu bekämpfen. Das Gesetz fasst bestehende Regelungen nunmehr an einer Stelle zusammen und führt Neuerungen bei den Straftatbeständen und beim Informationsaustausch ein.
Am 9. September 2015 konstituierte sich der Vermittlungsausschuss für die laufende Wahlperiode und verständigte sich am 14. Oktober auf einen Kompromiss zu der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Das gibt Gelegenheit, dieses gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag einmal vorzustellen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 20 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. In einem Bundesstaat werden die staatlichen Aufgaben von Bund und Länder gemeinsam getragen. Der Bundesrat ist der zentrale Ort des Interessensausgleichs und der Abstimmung zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander.