Landesinitiative Europa-Schecks

Landesinitiative Europa-Schecks

Ihre Ideen für unser starkes Europa in Nordrhein-Westfalen

Unsere Mission: Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen.

Unsere Zielgruppe: Wir ermutigen Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und viele mehr, sich für und mit Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu engagieren – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend.

Ihre Chance: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.

Die Europa-Schecks möchten Projekte unterstützen, die

  • Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
  • gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken,
  • nachhaltig in ihrer Wirkung und Umsetzung in Europa sind,
  • zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
  • Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenbringen, um Europa zu (er)leben,
  • im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten,
  • viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen.

Auswahlkriterien

Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:

  • Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
  • den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
  • zur Akzeptanz der Vielfalt und Diversität in Europa beitragen,
  • Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
  • Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,
  • wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren,
  • mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
  • einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
  • eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.

Stichtage

Europa-Schecks können das ganze Jahr über beantragt werden. Die Landesinitiative startet sofort. Der erste Stichtag für die Antragstellung ist der 15. November 2023 – sollten Sie also schon eine konkrete Projektidee haben, freuen wir uns über Ihren Antrag noch in diesem Jahr. Für alle, die etwas mehr Vorlaufzeit benötigen: Nutzen Sie bitte die kommenden Stichtage. Die Antragstellung ist mit Beginn des Kalenderjahres 2024 jeweils zum 1. eines ungeraden Monats möglich.
 
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 3 Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen muss.

Das gilt nicht bei Anträgen zum Stichtag 15.11.2023 für Projekte, die nach Zusage noch in 2023 durchgeführt werden.  

Alle, die bisher bei den Europa-Wettbewerben „Europa bei uns zu Hause“ und „Europawochen“ teilgenommen haben, können stattdessen ab sofort Europa-Schecks beantragen. Diese Wettbewerbe werden daher nicht mehr gesondert ausgeschrieben.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Europa-Scheck.
Dies gilt auch für den Fall, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Bitte lesen Sie die Hinweise zu den Teilnahmebedingungen aufmerksam durch, um zu erfahren, unter welchen Bedingungen die Landesinitiative mit Europa-Schecks Projekte unterstützen kann.

Sollten sich nach der sechsmonatigen Pilotphase Änderungen für die Teilnahmebedingungen ergeben, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.    

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital.

Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet werden kann, achten Sie darauf, dass alle grundlegenden Bedingungen vor Antragstellung erfüllt sind. Hier kann die nachfolgende Checkliste helfen:

Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung,

  • ob Sie bzw. Ihre Institution antragsberechtigt sind und
  • ob Ihr Vorhaben die genannten formalen und inhaltlichen Kriterien des Europa-Schecks erfüllt.

Sie haben alles Wichtige gelesen und konnten die Checkliste abhaken? Dann freuen wir uns auf Ihre europäische Projektidee!
 

Hier geht es direkt zum Antrag auf Europa-Schecks

Halten Sie für die Antragstellung den Titel Ihres Vorhabens, die Projektbeschreibung, Ihre Finanzierungspläne sowie Ihre Kontodaten (IBAN, BIC) bereit.

Noch Fragen?

In unserer FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Weiterführende Informationen zu den Europa-Schecks entnehmen Sie bitte in den Teilnahmebedingungen. Die Dokumente finden Sie im Downloadbereich als PDF-Dokumente.

 

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Kontakt

Barbara Stern

Referat IV A 2
Europafähigkeit, Regionen und Kommunen in Europa

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift:   40190 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 837 1438
E-Mail: europa@stk.nrw.de

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Administrative Durchführung

Bezirksregierung Münster
Dez. 48 "NRW-Europawettbewerbe"

Frau Sonja Smodis
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster

Telefon: 0251-411 1155 (Hotline)
E-Mail: europa-scheck@brms.nrw.de
 

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