Die 998. Sitzung des Bundesrates

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18. Dezember 2020

Die 998. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 998. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020

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Gedenken an die NS-Opfer unter Sinti und Roma

Eingangs der Sitzung erinnerte Bundespräsident Reiner Haseloff in seiner Ansprache an die Opfer nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti, Roma, Jenischen und anderen Fahrenden. Im Dritten Reich wurden sie zunächst durch Ausschluss von Wohlfahrtsleistungen, später durch Eheverbote, Internierung und zuletzt durch physische Vernichtung verfolgt. Die Mitglieder des Bundesrates erhoben sich zum Andenken der Opfer für eine Schweigeminute.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: Gesetzgeber greift in der Fleischindustrie durch

Nach langer, intensiver und teilweise kontroverser Diskussion ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag stimmte mit großer Mehrheit auch der Bundesrat zu. Das Gesetz sieht weitgehende Strukturelle Veränderungen vor. Die Reform betrifft nicht kleine Handwerksbetriebe bis 49 Beschäftigte. Sie verbietet aber in industriellen Fleisch verarbeitenden Betrieben Werkverträge. Leiharbeit wird eingeschränkt und ist nur noch für eine Dauer von drei Jahren zulässig und nur, sofern ein Tarifvertrag besteht. Arbeitsminister Karl Josef Laumann beklagte die aus der Überwachungspraxis bekannt gewordenen mangelhaften, ja menschenunwürdigen Zustände. Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen und auch Appelle an die die Branche hätten nichts gebracht. Daher das Ziel, das Prinzip der systematischen Verantwortungslosigkeit in der Fleischwirtschaft zu beenden. Dazu bringt das Gesetz mehr Möglichkeiten und rechte für die behördliche Überwachung. Es führt die insbesondere von Nordrhein-Westfalen geforderten digitale und manipulationssichere Zeiterfassung für die Beschäftigten ein. Es setzt Standards für Sammelunterkünfte und legt eine Mindestbesichtigungsquote für Betriebe durch die Aufsichtsbehörden fest. Minister Laumann zeigte sich erleichtert über den gefundenen Konsens. Für die Zukunft forderte er, das Lohndumping in Deutschland zu beenden. Tarifverträge, Mitbestimmung, Betriebsräte – das alles müsse künftig auch in der Fleischindustrie selbstverständlich sein. Neben dem Tierwohl gelte es, auch das Wohl der Beschäftigten zu schützen. Mit dem Thema Fleisch befasste sich ein namhaftes Panel auf einer Podiumsdiskussion in der Landesvertretung. Lesen Sie hier den Bericht: Die Zukunft von Fleisch - und das Fleisch der Zukunft

Ministerin Scharrenbach kritisiert Baulandmobilisierungsgesetz

Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach hat im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Baulandmobilisierung als unzureichend kritisiert. Der Gesetzentwurf will die Kommunen unterstützen, Bauland zu aktivieren und bezahlbares Wohnen zu sichern. Dazu sieht der Gesetzentwurf aufbauend auf den Empfehlungen der Baulandkommission Änderungen im Bauplanungsrecht vor. Vorgesehen ist, einen neuen sektoralen Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau einzuführen. Weiter will er die Befreiungsmöglichkeiten und weitere Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich erweitern. Die Kommunen sollen durch verbesserte gemeindliche Vorkaufsrechte Flächen für den Wohnungsbau leichter mobilisieren können. Auch verschärft der Gesetzentwurf den Anwendungsbereich des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und schafft eine Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung. Eine grundlegende Reform des Bauplanungsrechts ist wichtig. Es werden jedoch nicht nur Flächen für Wohnraum, sondern auch für Gewerbe- und Industriebetriebe benötigt. Die Verstädterung zieht gemischtes Wohnen nach sich, wo auf engem Raum gewohnt und gearbeitet wird und Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Es kommt mithin darauf an, Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Kultur, Grün- und Erholungsflächen in eine gute Balance zu bringen. „Wohnen ist Daseinsvorsorge“, stellte die Ministerin zu Beginn klar. Nordrhein-Westfalen habe seit 2017 zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Manche Bemühungen scheiterten aber immer wieder an bundesrechtlichen Regelungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stelle kein ausgewogenes Ergebnis dar, so die Ministerin. Er sei eher ein Eingriffsinstrument mit Verschärfungen anstatt von Erleichterungen und in der Summe nicht ausgewogen. Er beschleunige keine Planungsverfahren und helfe den Gemeinden nicht, an Baugrundstücke heranzukommen.

Adoptionshilfe: Bundesrat billigt Einigung aus dem Vermittlungsausschuss

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den am 10. Dezember gefundenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Adoptionshilfegesetz angenommen. Die Bundesregierung hatte eine umfassende Reform der Strukturen in der Adoptionshilfe erarbeitet. Sie sieht den Anspruch auf professionelle Beratung und Unterstützung, teilweise aber auch eine Pflicht zur Beratung bei der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare vor. Nach Meinung des Bundesrates hätte die zusätzliche Beratungspflicht die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren vertieft. Das hatte zur ursprünglichen Ablehnung des Gesetzes durch Bundesrat geführt, so dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief. Der dort gefundene Kompromiss sieht nun vor: Eine Beratungspflicht soll nicht bestehen, wenn ein Kind in bestehende Ehe hineingeboren wird und der annehmende gleichgeschlechtliche Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder in einer verfestigten Partnerschaft lebt. Das Gesetz kann nun zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Bundeshaushalt 2021

Der Bundesrat hat den Bundeshaushalt für 2021 gebilligt. Der Haushalt hat ein Volumen von knapp einer halben Billion Euro: Für 2021 sind Ausgaben von 498,62 Milliarden Euro geplant, davon 61,85 Milliarden Euro für Investitionen. Die Neuverschuldung beträgt 179,82 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse bleibt auch 2021 ausgesetzt. Dies ist möglich aufgrund des Art. 115 des Grundgesetzes. Dieser lässt zu, dass Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, ausnahmsweise Kredite aufgenommen werden können. Dies ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat Innerhalb angemessener Zeit muss der Staat zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückkehren.

Jahressteuergesetz

Wie jedes Jahr wird im Jahressteuergesetz ein ganzes Paket an steuerrechtlichen Maßnahmen zusammengefasst – sozusagen eine jährliche Steuerreform. In dem Gesetz hat der Bund einige Anliegen der Länder und besonders Nordrhein-Westfalens aufgegriffen. Dazu gehört die Stärkung des Ehrenamtes. 2021 steigen die Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis. Finanzminister Lutz Lienenkämper sagte dazu in Düsseldorf: „Ehrenamtlich engagierte Menschen sorgen auf diese und zahllose andere Weisen für einen Zusammenhalt, dessen Wichtigkeit nicht hoch genug einzuschätzen ist: Sie sind der Kitt unserer Gesellschaft und für viele Bürgerinnen und Bürger gerade dort eine unverzichtbare Hilfe, wo staatliche Fürsorge an Grenzen stößt.“ Und weiter: „Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben wir in der Finanzministerkonferenz konkrete Vorschläge formuliert, das Ehrenamt zu stärken und das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht zu entbürokratisieren. Diesen Ideen haben sich im Bundesrat alle 16 Länder angeschlossen. Nun folgt endlich auch der Bund vielen unserer Vorschläge und hat diese ins Jahressteuergesetz aufgenommen, das in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde. Das ist ein großer Erfolg für viele Millionen Freiwillige, die sich in Deutschland für das Gemeinwohl einsetzen.“ Nordrhein-Westfalen geht noch einen großen Schritt weiter und stockt die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement in den kommenden Jahren um 24 Millionen Euro auf. Im Rahmen des Sonderprogramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“ können Vereine in der Corona-Zeit einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro erhalten. Vereine aus dem Breitensport unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro. Freifunk ist in Zukunft gemeinnützig – eine langjährige Forderung aus Nordrhein-Westfalen. Freifunk betreiben überwiegend private Bürgerinitiativen, die freies WLAN schaffen. Er wird nunmehr in den Katalog gemeinnütziger Zwecke in der der Abgabenordnung aufgenommen und damit steuerlich privilegiert. Daneben enthält das Gesetz eine Pauschale für das Arbeiten im Homeoffice wegen Corona. Für die Jahre 2020 und 2021 kann je Kalendertag im Homeoffice ein Betrag von fünf Euro und insgesamt maximal 600 Euro geltend gemacht werden. Ferner bleiben bis Ende 2021 die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei. Auch der Corona-Pflegebonus und die Entlastung für Alleinerziehende aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfe-Gesetz werden verlängert.

Gesundheitsvorsorge und Pflege

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege passieren lassen. Das bedeutet 20.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie 600 zusätzliche Hebammenstellen. Vor allem aber dient das Gesetz dazu, die in der Pandemie unter Stress geratene gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Dazu werden acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt. Aus Steuermitteln fließt ein ergänzender Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro. Gleichzeitig hält es die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabil und begrenzt die Zusatzbeiträge, die Versicherte Zahlen müssen. Nordrhein-Westfalen hat sich erfolgreich für die Unterstützung kleinerer Betriebskrankenkassen eingesetzt, die durch die Pandemiesituation teilweise in ihrer Existenz gefährdet sind. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder den Bund, die so genannte Freihaltepauschale aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu überprüfen. Diese billigt Krankenhäusern Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Leerstände zu. Geprüft werden soll, ob die Freihaltepauschale auf internistischen Fachkliniken und Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung zu Gute kommen soll. Ferner soll das Bundesgesundheitsministerium die 7-Tages-Inzidenz von über 70 je 100.000 Einwohner als ein Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichzahlungen streichen. Das Gesetz tritt größtenteils am 1. Januar 2021 in Kraft.

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundesrat billigte am Freitag eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es sieht vor, dass Deutschland bei der Stromerzeugung und beim Verbrauch bis 2050 treibhausgasneutral wird. Der Anteil Erneuerbarer Energien soll 2030 auf 65 Prozent anwachsen. Gemeinden werden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt. Das Gesetz lässt zu, dass auch Nachbargemeinden an den Stromerlösen beteiligt werden können. Veränderungen gibt es auch beim Mieterstrom und der Eigenstromerzeugung. Hier kommt es für die Förderung nunmehr darauf an, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im selben Gebäude. Das neue EEG senkt die Förderkosten für Erneuerbare Energien. Für große Photovoltaik-Dachanlagen gibt es eigene Ausschreibungsregeln. Ferner verlängert die Novelle die Innovationsausschreibungen und stockt sie auf. Aus Sicht Nordrhein-Westfalens geht die Reform nicht weit genug. Es gelingt ihr nicht, die Erneuerbaren Energien aus der Welt der Subvention in den Markt zu überführen, wo sie selbst bestehen können.

Regelungslücke bei gefährlichem PCB geschlossen

Die Überwachung in Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass in bestimmten Anlagen, die Kautschuk mit Hilfe eines halogen- bzw. chlorhaltigen Vernetzungsmittels verarbeiten, unbeabsichtigt giftige und krebserregende Polychlorierte Biphenyle (PCB) entstehen. Nordrhein-Westfalen, wo es acht solcher Anlagen gibt, hatte dazu im Bundesrat eine Initiative eingebracht, die der Bund nun mit der 4. Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung aufgegriffen hat. Die genannten PCB-emittierenden Silikonkautschukbetriebe unterliegen damit künftig einer Genehmigungspflicht. Damit könnten Vorsorgeanforderungen zur Emissionsminderung einfacher durchgesetzt werden. Die insoweit bisher bestehende Regelungslücke wird damit geschlossen.

Aus für leichte Plastiktüten

Ab dem 1. Januar 2022 gilt: Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern dürfen nicht mehr verkauft oder abgegeben werden. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes. Ausgenommen von dem Verbot sind die so genannten „Hemdchenbeutel“ – sehr leichte Tüten, die wir aus dem Einkauf von Obst, Gemüse oder Fleisch kennen. Auch dickere Plastiktüten von über 50 Mikrometer, die in der Regel mehrfach verwendet werden können, sind weiter erlaubt. Pro Kopf wurden in Deutschland jährlich etwa 20 der ab 2022 unzulässigen leichten Plastiktüten verbraucht.

Silvester 2020 ohne Böller

Für das Jahr 2020 wird ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Eine entsprechende Verordnung setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020 um. Die Maßnahme wird notwendig, weil aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens Engpässe in der medizinischen Versorgung, insbesondere der zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten, kurz- und mittelfristig nicht auszuschließen sind. In den vergangenen Jahren kam es zum Jahreswechsel immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Die Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere der Notfallambulanzen, ist auch deswegen in dieser Zeit im Vergleich zum Rest des Jahres regelmäßig bereits ungewöhnlich hoch. Feuerwerkskörper kommen damit in diesem Jahr in Deutschland nicht in den Handel. Nordrhein-Westfalen hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben und zeitnah zusätzliche zielgerichtete Hilfsmaßnahmen für Betriebe angemahnt, deren Umsätze durch das Aussetzen des Verkaufs fast vollständig wegbrechen.

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