Die 1022. Sitzung des Bundesrates

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1022. Bundesrat Wüst Holthoff-Pförtner
10. Juni 2022

Die 1022. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 1022. Sitzung des Bundesrates am 10. Juni 2022

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Mindestlohn

Der Bundesrat hat den Weg für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn frei gemacht. Ab 1. Oktober 2022 wird dieser aus 12 Euro/Stunde angehoben. Gleichzeitig wird mit der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs die Verdienstgrenze auf 520 Euro angehoben. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Auch bei den so genannten Midijobs gibt es Änderungen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Für Nordrhein-Westfalen begrüßte Minister Stephan Holthoff-Pförtner die Lohnanhebung. Sorgen bei der Einführung des Mindestlohns 2015, wonach ein Mindestlohn den Menschen in den unteren Lohngruppen mehr schadet als hilft, weil Arbeitsplätze wegfallen, hätten sich nicht bewahrheitet. Gleichzeitig bilanzierte er, dass das gesetzliche Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns versagt habe. „Wir haben jetzt über sieben Jahre beobachtet, dass die Mindestlohnerhöhungen nicht funktionieren. Jetzt greift die Politik ein und setzt den Mindestlohn per Gesetz nach oben, passt aber das Verfahren an sich überhaupt nicht an.“

Sondervermögen Bundeswehr

Die Länderkammer hat für das Sondervermögen „Bundeswehr“ grünes Licht gegeben. Mit breiter Mehrheit billigte sie die dafür erforderliche Änderung des Grundgesetzes und das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens. Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit soll ein Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro bereitgestellt werden, um festgelegte überjährige Großvorhaben insbesondere der Bundeswehr zusätzlich zum eigentlichen Verteidigungshaushalt zu finanzieren. Dazu wurde eine Ausnahme von der Schuldenregel mit einer speziellen Kreditermächtigung verabschiedet. Zuvor gab es im Bundestagsverfahren noch eine Klarstellung zum Zweck des Sondervermögens und eine Nachschärfung der parlamentarischen Kontrolle über das Sondervermögen. Es wird ein neues Gremium vorgesehen, in dem vom Bundestag gewählte Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen sollen. Das Gremium soll demnach vom Bundesverteidigungsministerium über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet werden. Konkretisiert wurde zudem die Tilgung der für das Sondervermögen aufzunehmenden Kredite. Sie soll laut Entwurf spätestens am 1. Januar 2031 beginnen und „über einen angemessenen Zeitraum“ erfolgen. Im ursprünglichen Entwurf war kein konkretes Datum vorgesehen. Teil des Gesetzespakets ist zudem der vorgelegte Wirtschaftsplan.

Pflegebonus

Der Bundesrat billigte das Pflegebonusgesetz. Zugelassene Krankenhäuser, die im Jahr 2021 durch die vollstationäre Behandlung von mit dem Coronavirus infizierten Patienten während der aktuellen Pandemie besonders belastet waren, erhalten einen Anspruch auf die Auszahlung von Bundesmitteln zur Zahlung einer erneuten einmaligen Sonderleistung an näher bezeichnete Pflegefachkräfte. Von dem Bonus sollen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen profitieren. Insgesamt stehen für den Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen davon 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für einen Bonus in der Langzeitpflege. Die Pflegeeinrichtungen erhalten die Beträge im Wege der Vorauszahlung durch die Pflegeversicherung erstattet. Die Länder können Zahlungen aufstocken. Des Weiteren werden auch Leiharbeitnehmer in der Pflege und die DRK-Schwesternschaften in die

Viertes Corona-Steuerhilfe-Gesetz

Zugestimmt hat der Bundesrat einer Reihe weiterer steuerhilferechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. dies betrifft insbesondere erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer sowie auch Regelungen zur steuerfreien Auszahlung eines Pflegebonus. Steuerfrei sind in Zukunft pandemiebedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 4.500 Euro. Das Gesetz verlängert ferner die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022 verlängert. Die Homeoffice-Pauschale gilt bis Ende des Jahres. Vorgesehen sind auch erweiterte Möglichkeiten, um die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und zur Verlustverrechnung über einen Zeitraum von zwei Jahren in Anspruch zu nehmen. Wie bereits im letzten und vorletzten Jahr wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen verlängert. Das entlastet Bürger und Steuerberater gleichermaßen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Darin fordert er eine angemessene Fortführung der Bundesunterstützung für flüchtlingsbezogene Kosten und die erheblichen Aufwendungen von Ländern und Gemeinden für Unterkunft und Integration. Die Länder pochen zudem darauf, die Finanzmittel für die frühkindliche Bildung zu verstetigen sowie die Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr wesentlich zu erhöhen.

Bundeshaushalt 2022

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Bundeshaushalt für das Jahr 2022 zu. Dem Beschluss im Bundestag waren mehr als 14-stündige Beratungen im Haushaltsausschuss am 20. Mai vorausgegangen. Gegenüber dem Ergänzungshaushalt sind bei gleichbleibender Neuverschuldung im Ergebnis höhere Ausgaben geplant. Danach sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vorgesehen. Der Ende April von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzungshaushalt umfasste noch Ausgaben in Höhe von 483,9 Milliarden Euro, ein Plus von 11,9 Milliarden Euro. Der im März eingebrachte Regierungsentwurf taxierte die Ausgaben auf 457,6 Milliarden Euro (+ 38,2 Milliarden Euro). 2021 hatte der Bund noch 556,6 Milliarden Euro ausgegeben. Die geplanten Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen deutlich. Zum Ausgleich ist - wie im Ergänzungshaushalt - eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro avisiert. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung mit 99,7 Milliarden Euro gerechnet. Zum Vergleich: 2021 hatte der Bund Kredite in Höhe von 215,4 Milliarden Euro aufgenommen. Die Neuverschuldung liegt damit wie 2020 und 2021 über der von der Schuldenregel des Grundgesetzes regulär zulässigen Kreditaufnahme. Für die Aufnahme wird der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel beschließen müssen. Die Steuereinnahmen sollen in diesem Jahr nunmehr 328,4 Milliarden Euro betragen. Das sind rund 4 Milliarden Euro weniger, als im Ergänzungshaushalt und im Regierungsentwurf vorgesehen waren. 2021 lagen die Steuereinnahmen bei 313,5 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen fallen demgegenüber im diesem Jahr mit 28,4 Milliarden Euro um 15,9 Milliarden Euro höher aus als im Ergänzungshaushalt und liegen etwas über dem Vorjahresniveau. Für Investitionen werden im Haushalt nun 51,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwas mehr als die 50,8 Milliarden Euro des Ergänzungshaushaltes und des ursprünglichen Regierungsentwurfes. 2021 waren es laut Haushaltsabschluss 45,8 Milliarden Euro.

Lärmschutz

Gute Nachrichten für betroffene Anrainer von Ausweichverkehren wegen der Sperrung der A45 bei Lüdenscheid. Werden Bundesfernstraßen für den Straßenverkehr gesperrt, so muss der Verkehr über andere Straßen umgeleitet werden. Auf den ausgewiesenen Umleitungsstrecken nehmen der Verkehr und damit auch der Verkehrslärm zu. Betroffene Anwohner entlang dieser Umleitungsstrecken haben dies zu dulden, empfinden die Lärmzunahme aber als besonders störend, wenn die Sperrung und der Umleitungsverkehr lange Zeit andauern und der Lärm gegenüber dem gewohnten Verkehrslärm deutlich zunimmt. Aktuelle Erfahrungen, etwa auf der A 45, zeigen, dass es mitunter notwendig ist, einzelne Bundesfernstraßenabschnitte komplett für den Straßenverkehr zu sperren, weil einzelne Brückenbauwerke vollständig nicht genutzt werden können. Abriss und Ersatz des Brückenbauwerks können dann leicht einige Jahre benötigen. Mit der Gesetzesänderung können Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken ihre Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude, wie etwa der Einbau von Lärmschutzfenstern (passiver Lärmschutz), erstattet werden.
 

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