
Die 1016. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Ansprache des Bundeskanzlers
Es ist gute Tradition, dass ein neugewählter Bundeskanzler im Bundesrat seine Politik vorstellt, sagte Olaf Scholz vor der Länderkammer, der er als Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg selbst von 2011 bis 2018 angehört hatte. Die Koordination der Länder untereinander sowie der Ausgleich zwischen Bund und Ländern mache den Föderalismus in Deutschland aus. Kanzler Scholz stellte dem Bundesrat die Leitlinien seiner Politik vor. Bei der Pandemiebekämpfung stellte Öffnungen im Frühjahr in Aussicht. der Bundeskanzler lobte die gemeinsamen Anstrengungen und die Solidarität, um die Folgen der Hochwasserkatastrophe vom Sommer zu meistern. Starkregenereignisse hatte insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen schlimme Verwüstungen angerichtet, die Menschleben gekosten und horrende Sachschäden verursacht hatten. Zur Bewältigung der Klimakrise seine eine zweite industrielle Revolution vonnöten. Scholz kündigte ein Klimaschutzsofortprogramm an, das umfangreiche staatliche und private Mittel investiv mobilisieren soll. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsprozesse verkürzen und Verfahrensdauern dramatisch beschleunigen. Im Bereich der Bildung kündigte er einen Digitalpakt 2.0 und gezielte Zukunftsinvestitionen im Bereich der Forschung an. Sozialpolitisch rückte Scholz den von ihm angekündigten Mindestlohn von 12 EUR sowie Entlastungen bei steigenden Energiepreisen an. Zudem strebe die Bundesregierung den Bau von 400.000 neuen Wohnung pro Jahr an, von denen 100.000 für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind. In der Europapolitik, das zeigten aktuelle Krisen, will Scholz die europäische Souveränität stärken, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Wirtschaftspolitik.
Zweiter Nachtragshaushalt
Der Bundesrat hat den Zweiten Nachtragshaushalt des Bundes gebilligt. Er enthält nicht genutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die in den Energie- und Klimafonds EKF als Sondervermögen des Bundes übertragen werden sollen. Darüber hinaus enthält der Haushalt die finanzielle Ermächtigung für 148 neue Stellen in Bundesministerien und Bundestag.
EU-Bodenstrategie
Beraten hat der Bundesrat auch die EU-Bodenstrategie 2030 der Europäischen Union. Sie bildet den Rahmen mit konkreten Maßnahmen für Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Böden. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach wie im Bundesratsplenum darauf hin, Boden ist eines der komplexesten aller Ökosysteme und Grundlage für die Gesundheit des Menschen, Artenvielfalt, Ernährung und gutes Klima sei. Für die Landesregierung lehnte sie neue Legislativvorschläge und europäische Regulierung ab. Der Flächenverbrauch sei in Deutschland in den vergangenen Jahren rückläufig und bis 2050 werde eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt. Durch die EU-Vorschläge befürchtet Scharrenbach steigende Baulandpreise und unerwünschte Verdichtungssituationen, die städtebaulich nicht vertretbar seien. Auch stünden die EU-Ziele teilweise im Konflikt zu anderen globalen Nachhaltigkeitszielen. Zudem würde mit dem Kommissionsvorschlag in die kommunale Selbstverwaltung und die Raumordnungskompetenz der Länder eingegriffen, was stark das Grundprinzip der Subsidiarität berührt. Für die mitgliedstaatenübergreifende Expertengruppe für Bodenschutz machte sich die Ministerin für eine direkte Mitwirkung der deutschen Länder stark, die das bereits Erreichte dort aktiv vertreten und eigene Vorschläge aus der Praxis einbringen könnten.
Bekämpfung des Antisemitismus
Der Bundesrat hat die Europäische Kommission nachhaltig in ihrer Strategie zur Bekämpfung des Antisemitismus bestärkt und zu der entsprechenden Initiative aus Brüssel Stellung genommen. Die Länder erinnern daran, dass die Kultur des Judentums integraler Bestandteil der europäischen Kultur sei. In Deutschland wurden gerade 1.700 Jahre jüdischen Leben in Deutschland begangen. Die Mitteilung der Kommission legt den politischen Rahmen für den Zeitraum 2021-2030 fest und zielt auf die Verstärkung von Maßnahmen zur aktiven Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus. Sie umfasst drei Säulen: Erstens die Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, zweitens den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens in der EU sowie drittens Bildung, Forschung und das Gedenken an den Holocaust.