Die 1002. Sitzung des Bundesrates

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1002. Sitzung des Bundesrates, Plenarsaal
26. März 2021

Die 1002. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 1002. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2021

bislang nicht bewertet

Pandemiegesetz

Das von Bundesrat gebilligte Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen stellt sicher, dass die in den vorausgegangenen Gesetzen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie eingeführten Regelungen über den 31.03.2021 hinaus Bestand haben. Denn die notwendige Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag endet nach drei Monaten und kann dann erforderlichenfalls erneuert werden. In dem Gesetz werden zudem Verordnungsermächtigungen sowie Verordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie an die Fortdauer der pandemischen Lage geknüpft. Zudem gibt es künftig eine Evaluationspflicht der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Schließlich legt das Gesetz führt das Gesetz Impfziele fest. Auch bei der Pflegeversicherung im SGB XI werden die Pandemie-Sonderreglungen über den 31.03.2021 hinaus verlängert. Das betrifft die Indikatorenerhebung, die auch nach Aktenlage mögliche Begutachtungen zur Einstufung in einen Pflegegrad.

Bundesrat billigt Kompromiss des Vermittlungsausschusses zur Bestandsdatenauskunft

Nachdem am Freitagmorgen der Bundestag zugestimmt hatte, billigte auch der Bundesrat den Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft. Das Gesetz ermöglicht die Auskunft von Telekommunikationsunternehmen an Sicherheitsbehörden zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr, wenn es darum geht festzustellen, wer sich konkret hinter einer Telefonnummer oder IP-Adresse verbirgt. Strittig war im Spannungsfeld von Sicherheit auf der einen Seite und Persönlichkeits- und Datenschutz auf der anderen, in welchen Fällen und in welchem Umfang Auskünfte erteilt werden dürfen. Nachdem zu einem früheren Gesetz das Bundesverfassungsgericht Bedenken angemeldet hatte, galt es eine verfassungsrechtlich konforme Rechtsgrundlage zu schaffen. Der nun gebilligte Kompromiss enthält zahlreiche klarstellende, einschränkende und konkretisierende Regelungen, die die Herausgabe von Bestandsdaten deutlicher umreißen. Für unterschiedliche Eingriffsarten wurden differenzierende Bestimmungen geschaffen. Der Kompromiss ist auch deswegen von Bedeutung, weil der Bundespräsident die Unterzeichnung zweiter anderer Gesetze zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität zurückgestellt hatte, die mit der Bestandsdatenauskunft in Verbindung stehen.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Kinderrechte durch eine Ergänzung in Artikel 6 ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden sollen. Die Formulierung will die Grundrechtsberechtigung und das Entwicklungsgrundrecht von Kindern anerkennen, das Kindeswohlprinzip und das bereits bestehende Gehörsrecht von Kindern festschreiben und stellt klar, dass Elternrechte und -pflichten unberührt bleiben: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Textfassung beruht auf den Vorschlägen einer Bund-Länder-AG, die im Oktober 2019 verschiedene Regelungsalternative vorgeschlagen hatte. Der Bundesrat hat dazu eine Stellungnahme beschlossen. Der Bundestag wird nunmehr die vorgeschlagene Grundgesetzänderung beraten.

Reform des Jugendschutzes

Zugestimmt hat der Bundesrat einer Reform des Jugendschutzgesetzes. Dieses richtet sich insbesondere auf den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Vor dem Hintergrund von Cybermobbing, Kostenfallen, Grooming, Tracking und Sexualisierung brauchen Kinder beim Umgang mit digitalen Medien einen besonderen Schutz. Internetdienste müssen künftig für Kinder und Jugendliche angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe treffen. Das betrifft altersgerechte Voreinstellungen, den Schutz, um von Fremden nicht ohne weiteres angesprochen und identifiziert werden zu können oder auch altersgerechte Beschwerdemöglichkeiten. Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt und erhält erweiterte Möglichkeiten. Dabei werden auch Vertreter Kinder- und Jugendverbänden eingebunden. Aus Sicht des Bundesrates bleibt die Novelle jedoch hinter den Erwartungen und Hinweisen aus der Praxis zurück. Dies haben die Länder in einer von Nordrhein-Westfalen miteingebrachten Entschließung zum Ausdruck gebracht. Bereits im November 2020 hatte die Länderkammer im Rahmen einer Stellungnahme dazu konkrete Vorschläge gemacht.

Personenbeförderung modernisieren

Zugestimmt hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Damit soll eine sichere Rechtsgrundlage für neue Mobilitätsangebote geschaffen werden. Plattformbasierten On-Demand-Mobilitätsdiensten ermöglicht es, im Regelbetrieb eine bedarfsgerechte Vermittlung von Fahrdienstleistungen durch die intelligente Bündelung mehrerer Personen mit unterschiedlichen Zielen unabhängig von Linienvorgaben anzubieten. Diese neue Bedienform im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) passt sich somit an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und an neue technische Entwicklungen an und sorgt im Sinne des Klimaschutzes für eine bessere Auslastung der Fahrzeuge. Konkret wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt. Mit dem neuen Linienbedarfsverkehr sollen die Verkehrsunternehmen in die Lage versetzt werden, neue benutzerorientierte Mobilitätsangebote in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr anzubieten und z.B. bislang schwach ausgelastete Linien effizienter bedienen zu können. Dem gebündelten Bedarfsverkehr wird die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln. Außerdem unterliegt er nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und hat grundsätzlich auch keine Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz. Darüber hinaus werden weitere Regelungen angepasst. So werden z.B. die bisher obligatorische Ortskundeprüfung durch einen Fachkundenachweis ersetzt und die Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch die Verkehrsunternehmen und Vermittler von Mobilitätsdiensten verpflichtend eingeführt. Die Kommunen erhalten auf lokaler Ebene, solche Dienste entsprechend den Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort individuell zu regulieren.

Steuern auf Online-Poker

Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat einen Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen zur Besteuerung des Online-Pokers und anderer Glückspiele gebilligt. Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland ermöglicht die legale Teilnahme an Glückspielarten, die bisher in Deutschland nicht erlaubt waren. Hierzu gehören u.a. das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker. Für diese beiden Glücksspielarten werden zukünftig bundesweit einheitlich von der zuständigen Aufsichtsbehörde Erlaubnisse erteilt, so dass sie in allen Ländern gleichermaßen angeboten werden dürfen. Für die genannten Glücksspielarten bedurfte es aufgrund der fehlenden Erlaubnisfähigkeit bisher keiner adäquaten Steuervorschriften. Im Übrigen hat sich gezeigt, dass die Regelungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vielfach veraltet sind und den aktuellen Verhältnissen und Bedürfnissen nicht mehr entsprechen. Dies gilt hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen auch für Fragen der jeweiligen Regelungs-kompetenz für den ordnungsrechtlichen und steuerlichen Teil. Vor diesem Hintergrund soll der gesamte Bereich modernisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

Einstieg ins autonome Fahren

Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren Stellung genommen. Darin will der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, über die im öffentlichen Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge hinauszugehen und deren Regelbetrieb einzuleiten. Autonome Fahrzeuge können demnach örtlich begrenzt in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden. Dies entspricht Level 4 des automatisierten Fahrens. Szenarien könnten u.a. folgende sein: Shuttle-Verkehre, People-Mover, Hub2Hub-Verkehre, nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten, die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile. Im Gesetzentwurf werden eine Reihe Anforderungen und technische Vorgaben an das Fahrzeug, den Fahrer und die Technische Aufsicht definiert. So muss etwa ein autonomes Fahrzeug die Fahraufgabe selbstständig bewältigen können, Verkehrsvorschriften einhalten, über ein System zur Unfallvermeidung verfügen, die eigenen Systemgrenzen erkennen und sich eigenständig in einen risikominimalen Zustand versetzen können, ausreichend sichere Funkverbindungen sicherstellen, ein von der Technischen Aufsicht vorgegebenes Fahrmanöver überprüfen und durch die Technische Aufsicht deaktiviert werden können.

Holzeinschlag

Im Oktober 2020 hatte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Verordnungsantrag zur Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages für den Zeitraum 01.10.2020 bis zum 30.09.2022 auf 70 % des Niveaus der Jahre 2013 bis 2017 in den Bundesrat eingebracht. Nach Beratung innerhalb der Bundesregierung hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun eine entsprechende Verordnung vorgelegt, der der Bundesrat nunmehr zustimmte. Durch die Extremwetterereignisse der letzten Jahre, den massiven Schädlingsbefall und die Corona-Pandemie ist der Holzabsatzmarkt eingebrochen. Durch die entstandenen Kalamitätsholzmengen ist eine schwerwiegende Marktstörung entstanden, welche dazu geführt hat, dass der Holzpreis massiv gefallen ist. Um dem entgegen zu wirken soll durch die Verordnung der ordentliche Holzeinschlag begrenzt werden, um die negativen Auswirkungen der Schadereignisse auszugleichen. Da die Länder durch die Schadereignisse unterschiedlich betroffen sind, müsse eine bundesweite Regelung sein, um den besonders betroffenen Ländern wieder einen Marktzugang zu ermöglichen.

Bundesrat stimmt EU-Eigenmittelbeschluss zu

Ohne Gegenstimme stimmte der Bundesrat dem Ratifizierungsgesetz zum Eigenmittelbeschluss der EU zu. Er bildet die Grundlage für die EU, um das europäischen Aufbauinstrument „Next Generation EU“ zu finanzieren. Dabei handelt es sich um ein europäisches Konjunkturprogramm, dass die Folgen der Covid-19-Pandemie abfedern soll und das mit 750 Milliarden Euro ausgestattet ist. Erstmals und ausnahmsweise darf die Europäische Union Verbindlichkeiten am Kapitalmarkt aufnehmen. Die Mittel sind jedoch in Höhe, Dauer und Zwecks begrenzt und an einen Plan zur Rückzahlung gebunden. Das Gesetz wird jedoch zunächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, bevor es der Budnespräsident unterschreiben kann.

Lobbyregister

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Lobbyregister zugestimmt. Wer als Interessenvertreter gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung auftritt, muss sich ab 1. Januar 2022 elektronisch in ein Register eintragen. Lobbyisten sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, sowie Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, die Interessenvertretung betreiben oder in Auftrag geben. Lobbytätigkeit beinhaltet dabei jede Kontaktaufnahme zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse und betrifft Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages sowie Regierungsmitglieder und Mitarbeiter bis zur Ebene der Unterabteilungsleitungen. Ausnahmen gelten für rein lokale Anliegen sowie Bürgeranfragen, Petitionen und bestimmte Stiftungs- oder Verbandstätigkeiten. In dem Lobbyregister, das beim Deutschen Bundestag geführt wird, enthalten sind einmal im Jahr zu aktualisierende Angaben zu Auftraggebern und deren Finanzen. Wer sich nicht oder unvollständig einträgt, muss mit Geldbuße bis maximal 50.000 Euro rechnen.

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