Die 1001. Sitzung des Bundesrates

Bild des Benutzers Arno Bauermeister
Gespeichert von Arno Bauermeister am 5. März 2021
1001. BR Min Holthoff-Pförtner
5. März 2021

Die 1001. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 1001. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2021

bislang nicht bewertet

Coronahilfen

Mit dem Sozialschutzpaket III und dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundesrat weiter Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gebilligt. Erwachsene in der Grundsicherung erhalten ohne Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Zudem wird der erleichterte Zugang zu sozialer Sicherung verlängert. Auch bleibt es bei der vereinfachten Vermögensprüfung. Weitergeführt wird auch die Sonderregelung zur Mittagsverpflegung bis zum 31. Dezember 2021. Bedürftige Schul- und Kita-Kinder, deren Einrichtungen geschlossen oder eingeschränkt sind, können somit weiter ein Mittagessen erhalten. In einer Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die Ausgaben für die Einmalzahlung an Leistungsberechtigte des Dritten Kapitels SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) von den Ländern und Gemeinden zu tragen sind. Zugestimmt hat der Bundesrat ebenfalls dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz. Damit verlängert sich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022 verlängert. Im Jahr 2021 wird erneut ein Kinderbonus von einmalig 150 Euro pro Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, gewährt.  Die Länder weisen drauf hin, dass der Kinderbonus nicht wie Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird. Nur so können etwa Alleinerziehende in vollem Umfang davon profitieren. Ein weiteres Mittel, um die negativen Folgen der Krise abzumildern, ist der so genannte Verlustrücktrag. Dieser ermöglich es Unternehmen, die aktuell eintretenden Verluste mit Gewinnen aus der Vergangenheit steuerlich zu verrechnen. Dafür hatte sich besonders Nordrhein-Westfalen im Vorfeld stark gemacht. Das Steuerpaket erhöht den steuerlichen Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbstständige auf 10 Millionen Euro für die 2020 und 2021.

Registermodernisierungsgesetz

Die einheitliche Bürger-Identifikationsnummer kommt. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Registermodernisierungsgesetz zugestimmt. Bürger können nun für Verkehr mit den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden eine individuelle Identifikationsnummer erhalten, während die Verantwortung für die Daten dezentral bleibt. Dazu wird die bereits existierende individuelle Steuer-Identifikationsnummer verwendet und ausgeweitet werden. Mit der Identifikationsnummer kann jetzt das Onlinezugangsgesetzes umgesetzt werden, das vorsieht, dass die Verwaltungen alle Dienstleistungen und Verfahren online anbieten müssen. Für die Betroffenen bedeutet dies eine Entlastung, weil so Daten, Angaben und Urkunden nicht für verschiedene Anliegen stets aufs Neue beigebracht werden müssen. Die einheitliche Identifikationsnummer ist Voraussetzung, um Behördenleistungen rechtssicher erbringen zu können und Bürger eindeutig zu identifizieren. Die bisherige Merkmalskombination aus Name, Geburtsdatum und Adresse zeigen sich in der Praxis immer wieder fehleranfällig. Ein so genanntes Datencockpit soll für Transparenz sorgen. Bürger können dort einsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat. Der Datenaustausch zwischen den Behörden ist zudem nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung des einzelnen Betroffenen möglich.

Kükentöten

Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll dem millionenfachen Töten männlicher Küken ein Ende bereitet werden. Dem Bundesrat lag nun ein entsprechender Gesetzentwurf zur Stellungnahme vor. Ferner will der Regierungsentwurf ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagen, etwa nach Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung. Für 2019 weist das Statistische Bundesamt rund 45 Mio. geschlüpfte sog. „Gebrauchslegeküken“ aus. „Gebrauchslegeküken“ sind weibliche Küken, die nach der Aufzucht als Legehennen genutzt werden und daher überwiegend aus Zuchtlinien stammen, die anders als Zweinutzungsrassen speziell auf das Ziel einer hohen Legeleistung ausgerichtet sind. In solchen Zuchtlinien schlüpfen neben 45 Mio. Gebrauchslegeküken indes auch rund 45 Mio. männliche Küken. Diese werden bei den Produzenten aus wirtschaftlichen Gründen aussortiert, da Hähne keine Eier legen und sich die Hähne aus diesen Zuchtlinien wegen ihrer geringen Mastleistung nicht als Masthühner eignen. Aus diesem Grund wird die große Mehrheit der männlichen Küken derzeit kurz nach dem Schlupf in den Brütereien getötet. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht für die Fortsetzung dieser Praxis für eine Übergangszeit noch ein vernünftiger Grund, wenn absehbar ist, dass in Kürze Alternativen zum Töten der Küken zur Verfügung stehen, die den Brutbetrieb deutlich weniger belasten als die Aufzucht der Tiere. Der Gesetzentwurf sieht ein entsprechendes Verbot der Tötung männlicher Küken ab 2022 vor. Das Tötungsverbot gilt nur dann nicht, wenn eine Tötung der Küken nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben oder angeordnet worden ist.

Verbraucherschutz im Reiserecht

Einstimmig hat der Bundesrat eine Initiative Nordrhein-Westfalens für bessere Verbraucherrechte im internationalen Reiseverkehr gebilligt. Die Entschließung des Landes Nordrhein-Westfalen enthält die Aufforderung an die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Union für eine Reform der sog. Rom-I-VO über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) sowie der sog. Brüssel-Ia-VO über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) einzusetzen. Nach derzeitiger Rechtslage unterliegen internationale Beförderungsverträge nicht dem besonderen Schutzregime der übrigen Verbraucherverträge. Ein Beförderungsunternehmen aus dem EU-Ausland kann durch Rechtswahl, z.B. in den allgemeinen Beförderungsbedingungen, vom jeweiligen Heimatrecht der Verbraucher und damit vom ggf. höheren nationalen Verbraucherschutzniveau abweichen. Diese Systematik greift in ähnlicher Weise auch bei der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit. Auch insoweit unterliegen Beförderungsverträge ausdrücklich nicht den Regelungen für Verbraucherverträge. Während Verbraucherklagen gegen Unternehmen aus dem europäischen Ausland grundsätzlich im jeweiligen Heimatstaat des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin erhoben werden können, ist dies bei Beförderungsverträgen nur dann möglich, wenn der Erfüllungsort, d.h. beispielsweise der Start- oder Zielort einer Flugreise, im Heimatstaat des Verbrauchers liegt. Das besondere Schutzregime der übrigen Verbraucherverträge gilt somit bspw. dann nicht, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer europäischen – nicht deutschen – Fluglinie von Amsterdam nach Spanien fliegen.

Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP)

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) wurde am 23. Dezember 2020 an die Europäischen Kommission übermittelt. Mit den Maßnahmen im Plan trägt die Bundesregierung dazu bei, die Corona-Krise zu überwinden und zur technologischen Modernisierung in Deutschland und Europa beizutragen. Auf Basis dieses Plans können künftig Zuschüsse aus dem EU-Aufbauplan „Next Generation EU“ beantragt werden. Der Entwurf umfasst sechs Schwerpunkte: (1) Klimapolitik und Energiewende, (2) Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur, (3) Digitalisierung der Bildung, (4) Stärkung der sozialen Teilhabe, (5) Stärkung eines pandemie-resilienten Gesundheitssystems und (6) moderne öffentliche Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen. Mit diesem Entwurf ist die Bundesregierung seit Dezember im intensiven Dialog mit der Europäischen Kommission. Endgültig soll der Aufbauplan im April 2021 nach einer erneuten Kabinettbefassung nach Brüssel übermittelt werden. Aus Sicht der Landesregierung und des Bundesrates insgesamt wird bemängelt, dass der Bund die Länder nicht an Erarbeitung des Entwurfs für den DARP beteiligt hat. Damit verzichtet er nicht nur auf die Expertise derjenigen Stellen, die die Programme am Ende umsetzen. Er begibt sich auch der Möglichkeit, eine regionale und lokale Perspektive in den Plan aufzunehmen, der auch Bereiche betrifft, die in die ausschließliche Kompetenz der Länder fallen. Es fehlt zudem an einer Abstimmung zu möglichen Überschneidungen mit von den Ländern kofinanzierten Programmen. Auch lassen sich Doppelförderungen bei EU-Kohäsionsmitteln nur vermeiden, wenn Bund und Länder abgestimmt vorgehen.

Weitere

Pressemitteilungen

Weitere

Informationen

Landesregierung

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung haben, Sie sich für bestimmte Themen interessieren oder Informationsmaterial suchen, dann sind Sie genau richtig bei Nordrhein-Westfalen direkt, dem ServiceCenter der Landesregierung!

Erreichbarkeit

Kontakt

VERANSTALTUNGEN

KEINE ERGEBNISSE

Information

Downloads

Tastatur mit Download-Zeichen
KEINE ERGEBNISSE

Information