Weitere 150.000 Euro für Corona-Soforthilfemaßnahmen im Partnerland Ghana

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Gespeichert von Nina Heil am 25. Juni 2020
25. Juni 2020

Weitere 150.000 Euro für Corona-Soforthilfemaßnahmen im Partnerland Ghana

Bewerbungen für Projekte bei der Staatskanzlei

Die Landesregierung stellt weitere 150.000 Euro für Corona-Soforthilfemaßnahmen im Partnerland Ghana bereit.

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Die Landesregierung stellt weitere 150.000 Euro für Corona-Soforthilfemaßnahmen im Partnerland Ghana bereit. Initiativen aus Nordrhein-Westfalen mit einem ghanaischen Partner können sich bis zum 22.07.2020 mit ihrem Vorhaben bei der Staatskanzlei bewerben. Für einzelne Maßnahmen können bis zu 15.000 Euro beantragt werden, Eigenanteile sind nicht erforderlich. Es genügt ein ein- bis zweiseitiger Antrag inklusive Kostenplan.

Antragsverfahren für die zweite Tranche Corona-Soforthilfe für Ghana

  • Die Mittel sollen vorrangig für Maßnahmen eingesetzt werden, die einen unmittelbaren Beitrag dazu leisten, die Hygiene-, Wasser-, Nahrungsmittel- und Gesundheitsversorgung in Ghana angesichts der Corona-Pandemie zu verbessern.
  • Auf eine Förderung bewerben können sich Initiativen, kirchliche Gruppen, entwicklungspolitische Vereine etc. aus Nordrhein-Westfalen mit einem Partner, der auf der ghanaischen Seite den zweckmäßigen Einsatz der Mittel gewährleisten kann.
  • Insgesamt stehen 150.000 Euro bereit. Es können Einzelanträge bis zu einer Höhe von 15.000 Euro gefördert werden, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
  • Anträge können ab sofort eingereicht werden, Stichtag für die Abgabe ist Mittwoch, 22.07.2020  

Zur Antragstellung sollte das Projekt formlos auf ca. einer Seite skizziert werden, bitte mit folgenden Angaben:

  • Name, Bezeichnung und Anschrift des Antragstellers und der Partnerorganisation in Ghana; wer erteilt als verantwortlicher Vertreter Auskunft?
  • Angabe der Kontonummer des Empfängers in Nordrhein-Westfalen, Kontakt in Ghana
  • Bezeichnung des Projekts, Durchführungszeitraum
  • Begründung, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen (inhaltliche Beschreibung des Bedarfs)
  • Finanzierungsplan (Excel) – ein Eigenanteil ist nicht zu erbringen
  • Es ist kein detaillierter Verwendungsnachweis nach Abschluss der Förderung notwendig; ein Nachweis über den Einsatz der Zuwendungssumme sollte jedoch vorgelegt werden (zahlenmäßige Darstellung der Ausgaben und kurzer Sachbericht).

Die Anträge stellen Sie bitte per E-Mail an Heike.Dongowski@stk.nrw.de (Tel. 0211 837 1561) und Nicola.Schwering@stk.nrw.de (Tel. 0211 837 1487) – bitte die Mails an beide richten!

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