Umweltpolitik der EU

Umweltpolitik der EU

In der Europäischen Union sind mittlerweile nahezu alle Umweltbereiche durch Gemeinschaftsrecht erfasst. Dies war nicht immer so, ist aber naheliegend. Denn einerseits macht Umweltverschmutzung nicht an nationalen Grenzen halt und Umweltschutzvorschriften haben in der Regel auch Auswirkungen auf den europäischen und globalen Wettbewerb.

Schwerpunkte des EU-Umweltrechts sind die Bereiche Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Natur- und Klimaschutz. In der Regel definiert die EU hierzu europaweite Standards und Grenzwerte, die zum Teil durch nationale Vorschriften ergänzt werden müssen.

Beispiele für die Arbeit der EU im Umweltschutz sind:

  • Luftreinhaltung: Einführung und Verschärfung von EU-weiten Grenzwerten z.B. für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel, Blei, Ozonvorläufersubstanzen und flüchtige organische Kohlenstoffverbindungen. Beispiele für Rechtsakte sind die Großfeuerungsanlagenrichtlinie, die Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen (NEC-Richtlinie) oder die Richtlinie zur Einführung schwefelarmer Kraftstoffe;
  •  Abfallwirtschaft: Altautorichtlinie, Richtlinien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterierichtlinie, Verpackungsrichtlinie, Deponierichtlinie, Altölrichtlinie;
  •  Chemikaliensicherheit: REACH, Beschränkung gefährlicher Stoffe;
  •  Wasser: Schaffung EU-weiter Abwasserstandards; Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Europäische Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinie);
  •  Naturschutz: Unter der Bezeichnung „Natura 2000" wurde ein europaweites ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete geschaffen.

Neue Herausforderungen sind der Klimawandel, die Erhaltung der Biodiversität und ressourcen- und materialschonende Technologien und Lebensweisen http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm).

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