

Schwerpunkte des EU-Umweltrechts sind die Bereiche Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Natur- und Klimaschutz. In der Regel definiert die EU hierzu europaweite Standards und Grenzwerte, die zum Teil durch nationale Vorschriften ergänzt werden müssen.
Beispiele für die Arbeit der EU im Umweltschutz sind:
Neue Herausforderungen sind der Klimawandel, die Erhaltung der Biodiversität und ressourcen- und materialschonende Technologien und Lebensweisen http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm).
im überblick
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