MENÜ
Minister
Unsere
Empfehlungen
NRW beim Bund
NRW BEI DER EU
Internationales
Entwicklungszusammenarbeit
ENGAGIEREN UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN
INTERNATIONALE AKADEMIE IN BONN
In einer von Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern eingebrachten Entschließung fordert der Bundesrat, die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung praxistauglich voranzubringen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte im Plenum, dass die Reform zwei Ziele erreichen müsse: die Qualität der Ausbildung zu steigern und gleichzeitig die Zahl der Studienplätze zu erhalten oder sogar auszubauen.
Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das dem Bund vorübergehend weitreichende Kompetenzen einräumt, wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Bundestag. Außerdem ermöglicht das Gesetz, Eltern finanziell unter die Arme zu greifen, die einen Verdienstausfall erleiden, weil sie ihre Kinder betreuen müssen.
Der Bundesrat hat den Weg für das vom Bundestag beschlossenen Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) freigemacht. Damit erhalten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Erleichterungen und zusätzliche Mittel, um finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen angesichts der Corona-Krise zu stemmen.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat kurzfristig eine Entschließung gefasst. Darin fordert er die Bundesregierung auf, sich an der Initiative der Regierung der Niederlande zu beteiligen, mit der ein Fonds zur Sicherstellung bzw. Weiterführung von denjenigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Frauen des globale Südens eingerichtet werden soll, die durch die Streichung der finanziellen Unterstützung durch die USA gefährdet sind.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen sich Ehegatten und Lebenspartner bei der der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Die Länder brachten dazu einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag ein. Bislang bedurfte es dazu eigens einer Vorsorgevollmacht oder einer gerichtlichen Bestellung als rechtlicher Betreuer.