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Ein umfangreiches Energiepaket hat am Freitag den Bundesrat passiert. Neben Fragen des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien ging es auch um Versorgungssicherheit und Marktregulierung
Auf seiner 1021. Sitzung hat der Bundesrat mit verschiedenen energiepolitischen Vorhaben beschäftigt. Im Vordergrund standen Fragen, wie Energie künftig sicher verfügbar, bezahlbar und klimaneutral sein kann.
Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat macht die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die stark steigenden Energiepreise aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, private Haushalte und die Wirtschaft bei den Kosten etwa für die Strom- und Gasversorgung entlasten.
Die Landesregierung begrüßt den Beschluss des Kohleausstiegs- und des Strukturstärkungsgesetzes durch den Bundestag und den Bundesrat vom 3. Juli 2020. Mit diesen Beschlüssen werden herausragende klimapolitische Weichenstellungen vorgenommen und zugleich ein verlässlicher Rahmen für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten und Unternehmen geschaffen sowie Zukunftsperspektiven für die Kohleregionen aufgezeigt.
Das Kohleausstiegsgesetz ist das zentrale legislative Vorhaben für eine Umsetzung der Beschlüsse der Kohlekommission. Der Bundesrat hat dazu nun umfangreich Stellung genommen. Ministerpräsident Laschet unterstrich im Plenum, dass sich Nordrhein-Westfalen zu seiner Verantwortung bekennt und in den kommenden Jahren die Hauptlast des Ausstiegs aus der Kohleverstromung tragen wird. Aber es gibt auch Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Gleichbehandlung von Braun- und Steinkohlewirtschaft.
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beraten, der den Ausstieg Deutschlands aus der Braunkohle gestalten will. Er soll den Verlust von Arbeitsplätzen ausgleichen und mit Hilfen des Bundes in Milliardenhöhe Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft und hochwertiger Beschäftigung in den betroffenen ermöglichen. Ministerpräsident Armin Laschet begrüßte den Gesetzentwurf, der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umsetzt.
Der starke Ausbau der Windenergie stößt in weiten Teilen des Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung. NRW will die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergieanlagen erhalten.
Mit dem EEG 2017 gab es eine politische Verständigung darauf, Mieter durch so genannte Mieterstrommodelle unmittelbar wirtschaftlich an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der vom Bundesrat gefassten Entschließung fordern wir die Bundesregierung auf, von der im EEG verankerten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen oder eine gesetzliche Regelung dazu auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung steuerliche Hemmnisse abbauen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Betreibermodelle sicherstellen.
Nordrhein-Westfalen begrüßt den lang erwarteten Gesetzentwurf. Er schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger in Form der öffentlichen Hand. Auch inhaltlich kann man im Großen und Ganzen zufrieden sein. Der Gesetzentwurf ist insgesamt für ausgewogen. Er berücksichtigt die Interessen des Gemeinwohls und nimmt gleichzeitig die Unternehmen in die Pflicht, ohne sie in ihrer Existenz zu gefährden. Mit dem Bundesrat fordern wir jedoch mehr Rechtssicherheit bei Finanzierung des Atomausstiegs.
Mit der Mehrheit des Bundesrates kritisiert Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kraft-Wärme-Kopplung. Besonders die künftig erforderlichen Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen sind verbesserungswürdig.