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Angesichts der bei Kontrollen in der Fleischwirtschaft festgestellten erheblichen Verstöße gegen den Arbeitsschutz begrüßte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie
Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat eine Initiative angenommen, die Menschen in der Grundsicherung besser Hinzuverdienstmöglichkeiten und mehr Chancen auf einen Übergang in Beschäftigung ermöglichen soll.
Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat auf die konjunkturellen Herausforderungen reagiert, die sich aus der Verbreitung des Coronavirus für den Arbeitsmarkt ergeben. Innerhalb weniger Tage verabschiedeten sie ein Gesetz, das die Bundesregierung ermächtigt, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern und Betriebe zu entlasten. Außerdem erhalten auch Leiharbeitnehmer die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beziehen.
Staatssekretär Mark Speich empfing am 30. Januar 2020 den Arbeitsminister des Haschemitischen Königreichs Jordanien, Herrn Nidal Bataineh sowie S.E. Herrn Botschafter Basheer Zoubi mitsamt einer elfköpfigen Delegation in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund. Bei dem Arbeitsbesuch ging es neben dem persönlichen Kennenlernen um Möglichkeiten der Kooperation zwischen dem Haschemitischen Königreich Jordanien und Nordrhein-Westfalen im Fachkräftebereich. Die Gesprächsteilnehmer lobten die konstruktive Atmosphäre und werden den Kontakt fortsetzen.
Die Tarifbindung in Deutschland ist rückläufig. Deswegen fordert der Bundesrat eine Stärkung der Tarifautonomie. Autonomie heißt aber auch: Der Staat darf nicht zum Schiedsrichter und Entscheider werden.
Die Bundesregierung hat mit zwei Gesetzentwürfen zur Fachkräfteeinwanderung und zur Beschäftigungsduldung Regelungen vorgeschlagen, die es Fachkräften erleichtern sollen, um nach Deutschland zu kommen. Der Bundesrat hat zu den Vorlagen umfangreich Stellunng genommen.
Nordrhein-Westfalen will mit einem Gesetzentwurf im Bundesrat die Entgeltgrenzen für Minijobber an den Mindestlohn koppeln und dynamisieren.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Teilhabechancengesetzes vorgelegt und will darin Langzeitarbeitslose fördern. Vorgesehen sind ein Lohnkostenzuschuss und Coaching-Angebote. Die Länder begrüßen den Vorstoß überwiegend, üben aber an einigen Regelungen Kritik.
Die Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben in Deutschland ist nicht nur Basis für den wirtschaftlichen Erfolg der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist auch wichtiger Bestandteil demokratischer Kultur. Dies wollen wir nicht nur wertschätzen, sondern auch den zukünftigen Herausforderungen entsprechend weiterentwickeln.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene um.