Soziales Europa

Soziales Europa

Soziale Mindeststandards etablieren

Es ist vor allem auch die soziale Dimension, die den Lebens- und Wirtschaftsraum Europäische Union von anderen Räumen der Welt unterscheidet (USA, Asien). Die Landesregierung misst der sozialen Dimension Europas eine große Bedeutung zu. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren sozialpolitische Kompetenzen dazu gewonnen. Im Kern liegt aber die sozialpolitische Verantwortung nach wie vor bei den Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft muss darauf achten, dass die Mitgliedstaaten dieser Verantwortung gerecht werden können.

Der Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten gehört zu den ersten und wichtigsten Projekten der europäischen Integration. Der europäische Integrationsprozess ist in einem hohen Maße davon geprägt. Die Einheitliche Europäische Akte 1986 und das Binnenmarktprogramm brachten einen großen Deregulierungs- und Liberalisierungsschub. Dagegen ist bis 1986 die Sozialpolitik fast ausschließlich Angelegenheit der Mitgliedstaaten geblieben. Jacques Delors machte damals darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftsunion alleine die Bürgerinnen und Bürger nicht für das europäische Projekt gewinnen könne, erforderlich sei eine starke soziale Komponente.

Seit der Einheitlichen Europäischen Akte sind die sozialpolitischen Kompetenzen der Europäischen Union schrittweise ausgebaut worden. Wichtige Etappen waren die Sozialcharta von 1989 und die Verträge von Maastricht und Amsterdam. Auch der Vertrag von Lissabon stärkt das Soziale in Europa etwa durch die Aufnahme von „sozialer Marktwirtschaft“ und „Vollbeschäftigung“ in den Zielkatalog der EU. Aber noch immer fällt der ganz überwiegende Teil der Sozialpolitik in den Aufgabenbereich der Mitgliedstaaten.

Der Beitrag der EU zur materiellen Sozialpolitik ist gering. Zu nennen ist insbesondere der Europäische Sozialfonds. Die materielle Sozialpolitik ist die Domäne der Mitgliedstaaten.

Stärker ausgeprägt ist die regulative europäische Sozialpolitik mit der Festlegung sozialer Mindeststandards auf europäischer Ebene. Wichtige Themenfelder dabei sind: Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Antidiskriminierung, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen und Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. In diesen Bereichen wurden, auch durch die Rechtsprechung des EuGH, viele sozialpolitisch wünschenswerte Regelungen geschaffen.

Ihre koordinierende Funktion hat die EU im Zuge des Lissabon-Prozesses ausgeweitet. In Anlehnung an die Koordinierung der Beschäftigungspolitik, die durch den Vertrag von Amsterdam eingeführt wurde, hat die Europäische Kommission die Offene Methode der Koordinierung entwickelt, die bei den Politikfeldern Soziale Eingliederung, Renten, Gesundheit und Langzeitpflege angewandt wird. Weitere Felder koordinierender Initiativen sind die Familien- und die Bildungspolitik.

Am 2. Juli 2008 hat die Kommission eine erneuerte Sozialagenda vorgelegt. Sie beinhaltet die drei Pfeiler "Chancen eröffnen - Zugangsmöglichkeiten schaffen - Solidarität zeigen".

In seiner Stellungnahme zur Sozialagenda weist der Bundesrat zu Recht darauf hin, „dass die Ausgestaltung der Sozialpolitik im Kern in den nationalen Parlamenten erfolgen und insoweit keine Kompetenzverlagerung auf die EU stattfinden sollte. Maßstab bürgernaher Politik sollte daher das Prinzip der Subsidiarität sein“.

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