Regionales Weimarer Dreieck

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Regionales Weimarer Dreieck

Gemeinsam mit seinen Partnern Schlesien in Polen und Hauts-de-France in Frankreich füllt Nordrhein-Westfalen das Format des Weimarer Dreiecks seit 20 Jahren mit Leben. Ursprünglich ging die Kooperation aus den gemeinsamen Erfahrungen mit dem Strukturwandel hervor. Heute besteht eine lebhafte Kooperation in den Feldern Jugend, Kultur und Expertenaustausch.

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Seit 2001 sind Nordrhein-Westfalen, Schlesien und Nord-Pas de Calais (seit dem 14. März 2016: Hauts-de-France: Nord Pas de Calais-Picardie) auf Grundlage einer „Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit“ partnerschaftlich miteinander verbunden. Damit gründeten sie eine regionale Version des Weimarer Dreiecks, das 1991 von den Außenministern Deutschlands, Frankreichs und Polen gegründet wurde. Ziel war und ist die deutsch-französisch-polnische Freundschaft zu fördern und die Einheit Europas zu stärken.

Die drei Regionen haben viele Gemeinsamkeiten. In sehr ähnlicher Weise wurden sie durch die Montanindustrie geprägt und stehen vor den Herausforderungen des Strukturwandels. In den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit zunehmend ausgebaut und vertieft. Besonders der Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 eröffnete neue Perspektiven für Kooperationen.

Aus dem Kern der Zusammenarbeit, der Industriekultur, entwickelten sich mit der Zeit weitere zukunftsgerichtete Kooperationsfelder. Heute hat das Regionale Weimarer Dreieck drei Schwerpunkte: Jugend, Kultur und der Expertenaustausch, zu denen jährlich Projekte stattfinden.

Internationale Jugendbegegnung 2023 im Regionalen Weimarer Dreieck

Europaminister Nathanael Liminski ruft Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 23 Jahren zur Teilnahme an der deutsch-französisch-polnischen Jugendbegegnung vom 23. bis 29. Juli 2023 in der nordfranzösischen Stadt Lille auf. Hintergrund ist die über 20-jährige Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen, der polnischen Woiwodschaft Schlesien und der französischen Region Hauts-de-France, das sogenannte Regionale Weimarer Dreieck. Der jährlich stattfindende Jugendgipfel der drei Regionen wird sich in diesem Jahr mit dem Thema „Energiewende versus Energiesouveränität?“ beschäftigen. Bewerbungen sind noch bis zum 18. Juni möglich.

Auf dem Programm stehen Exkursionen, Expertengespräche und Workshops rund um die Themen Wandel der Energiesysteme in Frankreich, Polen und Deutschland, erneuerbare Energien, Energiesparsamkeit sowie verbundene Herausforderungen für Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwarten Ausflüge in das ehemalige nordfranzösische Kohlerevier bassin minier, südwestlich von Lille und in die Hafenstadt Dunkerque – Innovationszentren, in denen die Zukunft von morgen gestaltet wird. Freizeit sowie das Kennenlernen und grenzüberschreitende Freundschaften knüpfen kommen bei Ausflügen ans Meer, ins Louvre Lens – der Zweigstelle des Louvre in Paris – oder einem gemeinsamen Filmabend nicht zu kurz. Spannender Abschluss der Begegnungswoche ist eine Diskussion mit angereisten Politikerinnen und Politikern aus den drei Regionen. Die Jugendliche haben hier die Chance, ihre Forderungen und ihre Ideen für die Zukunft zu adressieren.
 
Bewerben können sich Personen mit Wohnort in Nordrhein-Westfalen im Alter zwischen 17 und 23 Jahren. Englischkenntnisse sind erforderlich. Die Bewerbung ist zu richten an das aktuelle forum e.V., Mayka Kleine-Hering, Email: m.kleine-hering@aktuelles-forum.de. Den Teilnehmenden entstehen keine Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Programm. Nähere Informationen unter www.aktuelles-forum.de. Veranstalter sind die drei Regionalregierungen der Regionen Hauts-de-France, Schlesien und Nordrhein-Westfalen.

Kulturatrium 2020

Unter dem Titel „Urban Art³“ brachte 2020 der Herner Pottporus e.V. urbane Künstlerinnen und Künstler aus den drei Regionen des Regionalen Weimarer Dreiecks zusammen. HipHop aus Zabrze trifft Rap aus Dorsten, Stencil-Art aus Lille trifft auf Graffiti aus Dortmund. Gemeinsam tauschten sie sich über ihre Lebenssituationen in ehemaligen Kohleregionen und deren Einfluss auf ihr künstlerisches Schaffen aus. All das digital – denn die Pandemie ließ keine persönlichen Begegnungen zu. Auch eine Abschlussveranstaltung in Nordrhein-Westfalen vor Publikum im Herbst vergangenen Jahres war leider nicht möglich.

Die Ergebnisse der Zusammenarbeit werden stattdessen im Rahmen einer Online-Sendung ab dem 18. April 2021, 17 Uhr auf www.pottporus.de präsentiert.

Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen sich insbesondere auf die Erstausstrahlung des Musikvideos „Charbonner“ des Duos Pour l’Amour du Groove aus Hauts-de-France, der HipHop-Gruppe Pokahontaz aus Schlesien, des Rappers 2Seiten aus dem Ruhrgebiet und dem Emscherland-Akkordeon-Orchester sowie auf tänzerische Einlagen der HipHop-Kompagnie Renegade freuen. Den Rahmen der Online-Sendung bilden in den drei Regionen aufgenommene Interviews mit den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern. Die Produktion ist in Englischer Sprache untertitelt.

Das Projekt wird von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf www.mbei.nrw/kulturatrium.

 

Erfahrungsaustausch zum Strukturwandel

 

Der Erfahrungsaustausch zum Strukturwandel ist eine der drei Säulen der Zusammenarbeit im Rahmen des „Regionalen Weimarer Dreiecks“. Seit 2001 arbeiten hier die Regionen Nordrhein-Westfalen, Schlesien, Nord-Pas-de-Calais (jetzt Hauts-de-France) zusammen. Im Jahresrhythmus werden Veranstaltungen wie Treffen oder Konferenzen unterschiedlichster Schwerpunktbereiche realisiert. Die Treffen finden jeweils abwechselnd in Deutschland, Polen und Frankreich statt. Die Themen der Zusammenarbeit sind vielfältig. Insbesondere gibt es mittlerweile drei etablierte Formate, die jedes Jahr in den Regionen durchgeführt werden: Jugendgipfel, Kulturatrium sowie Strukturwandelaustausch.
 
Vom 25. bis 27. September 2019 lud die Woiwodschaft Schlesien je 15 Vertreterinnen und Vertreter aus Polen, Frankreich und Deutschland nach Katowice ein. Unter dem Motto Velo Silesia – Industrieradrouten widmeten sich die Experten der Planung und dem Bau der Fahrradinfrastruktur in Schlesien als Teil des industriellen Erbes der Region. Während des dreitägigen Besuchs erfuhren die Delegationen über die Technikdenkmäler auf der gleichnamigen Route. Insgesamt 42 Objekte erzählen über die industrielle Vergangenheit der heutigen Woiwodschaft Schlesien. Zudem ermöglichten drei Radtouren, die Velostrada Jaworzno, von Żarki nach Bobolice sowie der UNESCO-Denkmalpfad Tarnowskie Góry, einen direkten Einblick in Radverkehrsplanung in Polen.
Dieser Austausch im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks bietet einen direkten Transfer von Fachwissen und Erfahrungen. Die Teilnehmenden sammeln hier vielfältige Eindrücke und tauschen ihre Kenntnisse aus. 2020 wird der Erfahrungsaustausch zum Strukturwandel in der Region Hauts-de-France in Frankreich stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.agfs-nrw.de/aktuelles/aus-der-agfs/news/regionales-weimarer-dreiceck
 

19. Internationaler Jugendgipfel

Alle  Planungen verlaufen vorbehaltlich etwaiger Entwicklungen zu Covid- 19.  Anweisungen der Landes -und Kommunalbehörden werden entsprechend berücksichtigt

Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort bewerben und mit etwas Glück am 19. Internationalen Jugendgipfel im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks teilnehmen. In den NRW-Sommerferien vom 12. bis 18. Juli 2020 reisen 15 junge Erwachsene nach Polen. Top-aktuelles Thema: Auf der Suche nach dem Gleichgewicht stehen Mensch und Umwelt im Fokus von Diskussionen und Workshops.

In der Stadt Koszęcin treffen 15 Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen auf jeweils 15 Gleichaltrige aus der Region Hauts-de-France in Frankreich und Schlesien in Polen. Bei Exkursionen in die Umgebung, Vorträgen und in Arbeitsgruppen  geht es unter anderem um Zero Waste, Recycling und Umweltzerstörung. Ideen für die richtige Balance und für Nachhaltigkeit im Umweltverhalten werden diskutiert. Die Gastgeber bereiten zudem ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung lädt 15 junge Erwachsene im Alter zwischen 17 und 23 Jahren ein. Die Teilnahme ist bis auf die Anreise nach Dortmund kostenlos. Interessierte können sich ab sofort mit einem Motivationsschreiben und Lebenslauf per E-Mail an info@ibb-d.de bewerben beim Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk e.V. in Dortmund, das die Teilnahme der Jugendlichen aus Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Landesregierung organisiert.

Mit den Jugendgipfeln im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks, jährlich wechselnd in einer der drei Partnerregionen, pflegen die Regionalregierungen seit 2001 ihre freundschaftlichen Beziehungen. Die Jugendlichen beschäftigen sich jeweils vier Tage lang gemeinsam intensiv mit einem Thema und lernen die Sicht der Gleichaltrigen kennen. Spannender Abschluss  ist jeweils eine Begegnung mit Politikerinnen und Politikern der drei Regionalregierungen, bei denen die Jugendlichen die Ergebnisse ihrer Arbeit präsentieren. Dabei werden auch Ideen und Forderungen der jungen Teilnehmenden an die politisch Verantwortlichen überreicht.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk e.V.

 

Jugendgipfel 2019: Gastgeber Nordrhein-Westfalen begrüßt Jugendliche aus den Partnerregionen in Frankreich und Polen

 

Pressemitteilung vom 19. August 2019:

Der Jugendgipfel des Regionalen Weimarer Dreiecks der Partnerregionen Hauts-de-France, Schlesien und Nordrhein-Westfalen wird in diesem Jahr von Nordrhein-Westfalen ausgetragen. Vom 18. bis zum 24. August 2019 treffen sich 45 Jugendliche – je 15 aus jeder der drei Regionen – in Duisburg zum Thema „Gelebte Vielfalt –  Engagement für sozialen Zusammenhalt“.  

Minister Holthoff-Pförtner: „Europa lebt durch den Austausch und das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger über Grenzen hinweg. Ich freue mich, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Jugendgipfel persönliche Kontakte untereinander knüpfen, die sie zu Brückenbauern in Europa machen.“

Die Begegnung findet im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks statt – der Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Polen und Deutschland auf regionaler Ebene.  

45 Jugendliche setzen sich in Workshops, Trainings und Expertengesprächen mit Fragen der politischen Bildung auseinander, diskutieren über Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus, über zivilgesellschaftliches Engagement, Zivilcourage, Hate Speech, Vielfalt. Ziel ist es zu erarbeiten, wie man Diskriminierung entgegnen und Toleranz fördern kann.  

Bei Freizeitaktivitäten wie dem „Klettern im Pott zwischen Stahlwerk und Hochöfen“ gibt es Gelegenheit, zwischenmenschliche Kontakte zu knüpfen, sich auch auf persönlicher Ebene auszutauschen und Freundschaften zu knüpfen.  

Am Donnerstagabend empfängt Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner die politischen Vertreter aus der Region Hauts-de-France und der Woiwodschaft Schlesien zu einem Arbeitsgespräch zur weiteren Intensivierung der zukünftigen Zusammenarbeit im Regionalen Weimarer Dreieck. Der trilaterale Jugendgipfel endet am Freitag mit der traditionellen Diskussionsrunde der Jugendlichen mit politischen Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Regionen.  

Die Partnerschaft zwischen den Regionen besteht seit 2001, damals unterzeichnete Nordrhein-Westfalen die erste trilaterale Erklärung zur Zusammenarbeit mit Schlesien und der damaligen Region Nord-Pas-de-Calais, die 2016 mit der Picardie zur neuen Region Hauts-de-France fusionierte. Damit wurde der Wille der drei europäischen Regionen deutlich, das 1991 gegründete Weimarer Dreieck, das die besonderen freundschaftlichen Beziehungen zwischen den drei Ländern Frankreich, Polen und Deutschland besiegelt, auch auf regionaler Ebene mit Leben zu füllen. 2018 wurde die weitere Zusammenarbeit im Regionalen Weimarer Dreieck mit der feierlichen Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung in Lille erneut besiegelt. Seit 2001 findet auch der Jugendgipfel statt, der jährlich abwechselnd in den drei europäischen Regionen veranstaltet wird.
 

45 Jugendliche aus drei Ländern zu Gast im NRW-Familienministerium. 18. Jugendgipfel überreicht Forderungen zum Klimaschutz

Rückblick auf den 18. Jugendgipfel auf der Homepage des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund IBB.  

 

 

Mobilität von Jugendlichen in Europa und zivilgesellschaftliches Engagement – Fördermöglichkeiten

Diese Übersicht fasst Fördermöglichkeiten zusammen, die für (Jugend-) Begegnungen zwischen Deutschland, Frankreich und Polen in Frage kommen. Soweit nicht anders angegeben, bestehen Fördermöglichkeiten jeweils im Zusammenhang mit Frankreich und Polen (die wenigsten Programme sind jedoch hierauf beschränkt).

Das zentrale Förderinstrument der Landesregierung NRW zur Jugendpolitik auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes, die vorrangig als Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe definiert wird, ist der Kinder- und Jugendförderplan 2013-2017, der u.a. auch die Förderung der internationalen Jugendarbeit und der Jugendfreiwilligendienste umfasst.

Im Folgenden werden weitere Fördermöglichkeiten aufgelistet.
 

Fördermöglichkeiten auf institutioneller Ebene

Fokus: Trinationale Jugendbegegnungen (Deutschland-Polen-Frankreich)
Deutsch-französisch-polnische-Jugendbegegnungen

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördern gemeinsam trinationale Programme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Deutschland, Frankreich und Polen. Die Gesamtfördersumme darf die reellen Kosten des Projekts nicht übersteigen.

Projekte in Deutschland und Frankreich fördert das DFJW gemäß seiner Förderbedingungen trinationaler Projekte. Der Antrag muss dabei von einem deutschen oder französischen Träger stammen. Das DFJW hat zudem gesonderte Konditionen für die krisengeschüttelten Staaten in Europa festgelegt.

Weitere Informationen dazu: https://www.dfjw.org/

Das DPJW fördert weitere Kosten des Projektes in Polen gemäß seiner Förderrichtlinien. Der Antrag muss vom deutschen und polnischen Träger gemeinsam gestellt werden.

Link: http://www.ofaj.org/sites/default/files/trinationale-foerderung-deutschland-frankreich-polen.pdf
 

 

Erasmus+ - Internationale Jugendaustausche

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen, Nicht-Regierungsorganisationen, Unternehmen in gesellschaftlicher Verantwortung, soziale Unternehmen, öffentliche Körperschaften, Vereinigung von Regionen, europäische Zusammenschlüsse territorialer Zusammenarbeit und informelle Gruppen.

Gefördert werden Jugendbegegnungen zwischen Gruppen aus mindestens zwei Programm- oder Partnerländern. Teilnehmen können Gruppen von min. 16 bis max. 60 Jugendlichen im Alter von 13 bis 30 Jahren. Jede Partnergruppe muss von mindestens einer erwachsenen Betreuungsperson begleitet werden.

Die Jugendbegegnungen dauern zwischen fünf und max. 21 Programmtagen (ohne An-und Abreise). Das Projekt muss in einem der Länder der beteiligten Organisationen stattfinden.
Es gibt drei Antragsfristen für Projekte, die bei Jugend für Europa beantragt werden,  je nach Projektstart: 04.02. (Start zwischen 01.05. und 30.09. desselben Jahres), 30.04. (Start zwischen 01.08. und 31.12. desselben Jahres) und 01.10. (Start zwischen 01.01. und 31.05. des folgenden Jahres). Anträge sind bei der Nationalen Agentur zu stellen (in Deutschland: Jugend für Europa, Bonn).

Gefördert werden Reisekosten (Entfernungspauschalen zwischen 20 und 830 Euro pro Teilnehmer), ein vorbereitender Besuch (eine Betreuungsperson, ein Jugendlicher pro Partnergruppe), Aktivitätskosten, die zur Durchführung der Jugendbegegnung notwendig sind (33 Euro pro Tag und Teilnehmer für Projekte in Deutschland, 29 Euro pro Tag und Teilnehmer für Projekte in einem benachbarten Partnerland), außergewöhnliche Kosten (z.B. Visa-und Impfkosten), besonderer Förderbedarf (Kosten für die Teilnahme behinderter junger Menschen).

Link: https://www.jugend-in-aktion.de/

(siehe auch: Anlage 1 zu Erasmus+)

Europeans for Peace – internationale Schul- und Jugendprojekte

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ fördert jährlich internationale, bi- oder trilaterale Schul- und Jugendprojekte. Dabei muss mindestens ein Partner aus Deutschland, den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas oder Israel kommen.

Schulen oder außerschulische Bildungsträger aus Deutschland und Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie Israel können sich einmal jährlich um die Förderung eines gemeinsamen Projekts von einer maximalen Dauer von einem Jahr bewerben.

Es werden Pauschalen für Reise-, Programm- (inkl. Unterkunft und Verpflegung), und Produktkosten übernommen. Bis zu einer Obergrenze sind auch Honorare für Dolmetscher und Fachreferenten förderfähig. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

Link: http://www.stiftung-evz.de/handlungsfelder/handeln-fuer-menschenrechte/europeans-for-peace.html
 

Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB)

Die EU fördert im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB) maßnahmenbezogene Begegnungen von Bürgern.

Grundsätzlich können Kommunen, Organisationen und Einrichtungen und ihre Projekte, Studien sowie Veranstaltungen gefördert werden.

In den Jahren 2014 bis 2020 wird die Förderung in den Programmbereichen „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ möglich sein. Die Jahresschwerpunkte für 2017 sind die Hundertjahrjubiläen der sozialen und politischen Revolutionen und ihre Auswirkungen auf Europa sowie das 60-Jahr-Jubiäum der Römischen Verträge.

Europäisches Geschichtsbewusstsein: Der Programmbereich richtet sich an Organisationen und Institutionen, die sich mit Erinnerungsarbeit und europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie der Reflexion über europäische Werte befassen. Innerhalb dieses Bereichs sind zwei Fördermöglichkeiten vorgesehen: Projektförderung und Strukturförderung.
 
Projektförderung: Unterstützt werden zivilgesellschaftliche Organisationen, Einrichtungen und Kommunen, die mit ihren Vorhaben ein Nachdenken über europäische Werte anregen und die Auseinandersetzung mit den Ursachen totalitärer Regime und anderen wichtigen Momenten in der neueren Geschichte Europas, die die Entstehung der EU bedingt oder entscheidend geprägt haben, fördern. Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen beteiligen, unterschiedliche Zielgruppen miteinbeziehen, verschiedene Arten von Aktivitäten entwickeln oder eine klare europäische Dimension aufweisen.

Antragberechtigt sind Vereine und Verbände, Gedenkstätten, Denkmale, Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie lokale und regionale Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Montenegro, Serbien und der ehemaligen Republik Mazedonien.

Die Antragsfrist endet am 01.03. für Projekte, die zwischen dem 01.08. desselben Jahres und dem 31.01. des Folgejahres beginnen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate und pro Projekt werden höchstens 100.000 Euro vergeben.
 
Strukturförderung: Einen mehrjährigen Zuschuss zu ihren laufenden Kosten beantragen können Organisationen, die sich mit den Ursachen totalitärer Regime in der neueren Geschichte Europas und dem Gedenken an ihre Opfer befassen, die Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen entscheidenden Momenten und Bezugspunkten in der jüngeren europäischen Geschichte durchführen, die sich für die gemeinsamen Werte der EU einsetzen und die Bürger/innen für die Bedeutung der Aufrechterhaltung und Förderung demokratischer Werte in Europa sensibilisieren sowie Europäische Forschungseinrichtungen, die sich im Wesentlichen mit den Zielen und Schwerpunkten des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« befassen.

Die Antragsfrist endet am 01.03. für Projekte, die zwischen dem 01.08. desselben Jahres und dem 31.01. des Folgejahres beginnen. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage eines Budgets und hängt von der Organisationsform ab.

Teilnahmevoraussetzungen sind, dass es sich um eine nicht gewinnorientierte und unabhängige Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit handelt, welche im Bereich einer aktiven europäischen Bürgerschaft tätig ist, was eindeutig aus ihrer Satzung  bzw. den schriftlich formulierten Zielen der Einrichtung hervorgehen muss, welche die Mehrheit ihrer Tätigkeiten in am Programm beteiligten Ländern durchführen muss und seit mindestens vier Jahren ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder hat. Zudem müssen Organisationen der Zivilgesellschaft für europäisches Geschichtsbewusstsein Mitglieder oder Tätigkeiten in mindestens 12 förderfähigen Ländern nachweisen können.
 
Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung: In diesem Programmbereich sind für Organisationen, Einrichtungen und lokale sowie regionale Behörden ebenfalls zwei Förderformen vorgesehen: Projektförderung und Strukturförderung.

Projektförderung wird wiederum in den Bereichen Bürgerbegegnungen, Vernetzung von Partnerstädten und Projekte der Zivilgesellschaft durchgeführt.
 
Ziel der Bürgerbegegnungen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften ist, viele Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und mit unterschiedlichen sozialen und/oder beruflichen Zusammenhängen aus den Partnerstädten zusammenzubringen, um sie zur Auseinandersetzung mit der EU und den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen in Europa anzuregen.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der Länder der EU, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Die Antragsfrist im Bereich Bürgerbegegnungen endet am 01.09. für Projekte, die zwischen dem 01.01. und dem 30.09. des Folgejahres beginnen und am 01.03. für Projekte, die zwischen dem 01.07. desselben Jahres und dem 31.03. des Folgejahres beginnen.

Teilnahmebedingungen sind, dass es sich um bestehende oder angebahnte Partnerschaften sowie anders geartete Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Kommunen handelt, dass mindestens zwei Kommunen/Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern involviert sind, dass die Bürgerbegegnung in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfindet und dass mindestens 25 Teilnehmer/innen aus den eingeladenen Kommunen teilnehmen.

Die Finanzierung wird auf Basis von Pauschalsätzen geregelt. Der maximale EU-Zuschuss beträgt 25.000 Euro.
 
Die Vernetzung von Partnerstädten soll zur Bildung von thematischen Netzwerken zwischen den Partnerstädten beitragen mit dem Ziel, eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufzubauen.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der Länder der EU, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Die Antragsfrist endet am 01.09. für Projekte, die zwischen dem 01.01. und dem 30.06. des Folgejahres beginnen und am 01.03. für Projekte, die zwischen dem 01.07. und dem 31.12. desselben Jahres beginnen.

Teilnahmebedingungen sind, dass im Rahmen des Projekts mind. vier Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, Treffen o.Ä.) umgesetzt werden, mind. vier Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. einer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beteiligt sind und die Dauer max. 24 Monate beträgt.

Die Finanzierung erfolgt auf der Basis von Pauschalsätzen. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 Euro.
 
Die Projekte der Zivilgesellschaft stellen transnationale Kooperationsprojekte von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, die zur Reflexion über die Europäische Union, ihre Grundwerte, ihre Zukunft anregen oder zur Debatte über aktuelle europäische Herausforderungen beitragen, dar.

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, Netzwerke, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen etc. aus den Ländern der EU, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Lokale und regionale Verwaltungen können als Partner in das Projekt involviert werden.

Die Antragsfrist endet am 01.03. für Projekte, die zwischen dem 01.08.desselben Jahres und dem 31.01. des Folgejahres beginnen.

Teilnahmebedingungen sind, dass min. drei Partner aus unterschiedlichen Ländern beteiligt sind. Die maximale Dauer beträgt 18 Monate. Die maximale Fördersumme beträgt 1500.000 Euro.

Link: http://www.kontaktstelle-efbb.de/; http://eacea.ec.europa.eu/europe-for-citizens_en
 
 

Europäische Jugendstiftung

Die European Youth Foundation (EYF) des Europarates fördert Projekte, die den Prioritäten und Werten des Europarates entsprechen und zu den Prioritäten im Jugendbereich gehören.
Für 2017 stehen die Themen „Inklusive und friedliche Gesellschaften“ und „Extremismus und Radikalisierung bekämpfen“ im Zentrum.

Bewerben können sich „Jugend-NGOs“. Diese müssen aus jungen Mittgliedern bestehen und sich an junge Menschen richten.

Es sind unterschiedliche Förderungen möglich. Bei den meisten werden hohe Anforderungen an die Anzahl beteiligter Vertreter aus verschiedenen Ländern und die Struktur der beantragenden NGO gestellt (starker Fokus auf Internationalität). Allerdings können lokale und nationale Jugend-NGOs aus Europaratsmitgliedsstaaten auch die Förderung von Pilotprojekten beantragen, für die verringerte Anforderungen gelten.

Pilotprojekte müssen als „Intervention“ eine gesellschaftliche Herausforderung adressieren, eine europäische Dimension haben (z.B. durch Kontext oder Teilnehmerländer), eine innovative Methodik haben und einen klaren lokalen Impact. Es können maximal 2/3 der Kosten bis zu einer Förderhöchstsumme von 10.000 Euro gefördert werden.

Generell sollen die Projekte grob in eine der Kategorien fallen: Bewusstseinsbildung, Entwicklung von Fähigkeiten, gemeinsame Arbeit / Zusammenarbeit. Für Pilotprojekte bestehen keine fixen Fristen, eine Beantragung muss aber mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen.

Link: http://www.coe.int/web/european-youth-foundation
 

Stiftung Mercator - Projektförderung

Die Stiftung Mercator fördert Projekte aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung und internationale Verständigung.

Inhaltlich liegen die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit in den Bereichen Integration, Klimawandel und Kulturelle Bildung. Regionale Schwerpunkte sind Metropole Ruhr, Deutschland, Europa, Türkei und China. Anträge werden laufend angenommen. Zwischen vollständiger Antragstellung und Entscheidung liegen in der Regel vier Monate.

Antragsberechtigt sind Institutionen, es werden keine Einzelstipendien außerhalb der stiftungseigenen Stipendienprogramme vergeben.

Link: http://www.stiftung-mercator.de/die-stiftung/foerderung/foerdervoraussetzungen.html
 

Örtliche Sparkassenstiftungen

Es gibt eine Vielzahl an örtlichen Sparkassenstiftungen mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Im konkreten Einzelfall können sich auch hier Fördermöglichkeiten ergeben.

Link: http://www.sparkassenstiftungen.de/
 

Allgemeine Fördermöglichkeiten von Mobilitätsprojekten auf institutioneller Ebene

Erasmus+ - Mobilität im Bereich Berufliche Bildung

Die EU fördert Mobilität im Bereich Berufliche Bildung im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+.

Antragsberechtigt sind berufsbildende Einrichtungen, die Lernende und Personal ins Ausland entsenden sowie der Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums.
Gefördert werden können öffentliche oder private Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind sowie auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen.

Zielgruppe für eine Aufenthaltsdauer zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten sind Lernende in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen wie beispielsweise Auszubildende, Berufsschüler oder Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht. Aufenthalte zwischen zwei Tagen und zwei Monaten richten sich an Personen im Bereich der Berufsbildung wie beispielsweise Ausbilder, Lehrkräfte oder Berufsberater.
 
Die Projekte müssen ein Traineeship oder Unterrichts- / Ausbildungsverpflichtungen oder ein Lehrpersonaltraining umfassen (bspw. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte und Weiterbildungsmaßnahmen). An dem Projekt müssen mindestens Organisationen aus zwei verschiedenen Programmländern teilnehmen. Projekte dauern zwischen einem und zwei Jahren. Teilnehmer sind Auszubildende oder Personen, die ihre Ausbildung kürzlich abgeschlossen haben (<1 Jahr) sowie Lehrpersonal. Der Auslandsaufenthalt muss bei Auszubildenden/Lernenden zwei Wochen bis 12 Monate, bei Lehrpersonal zwei Tage bis zwei Monate (ohne Reisezeit), betragen. Das Projekt muss in einem der Länder der beteiligten Organisationen stattfinden.

Antragsfrist ist der 04.03. für einen Projektstart am 01.06. in demselben Jahr. Anträge sind bei der Nationalen Agentur zu stellen (in Deutschland: Bundesinstitut für Berufsbildung).

Gefördert werden Reisekosten (Entfernungspauschalen zwischen 180 und 1100 Euro pro Teilnehmer), Organisatorische Unterstützung (200 bis 350 Euro pro Teilnehmer), Unterstützung bei besonderem Bedarf  und außergewöhnliche Kosten (Unterstützung der Teilnahme von Lernenden mit geringen Chancen). Für Auszubildende werden außerdem Sprachkurse (150 Euro pro Teilnehmer, Dauer. 1-12 Monate). Zusätzliche individuelle Unterstützung können sowohl Auszubildende wie auch Lehrpersonal erhalten.

(Das alte Leonardo Da Vinci Programm ist zum Ende 2013 ausgelaufen. Die Förderung im Bereich der Beruflichen Bildung erfolgt seit 2014 unter Erasmus+. Um einen besseren Übergang zu gewährleisten, können solche Programme als „Erasmus+: Leonardo Da Vinci“ beschrieben werden.)

Link: http://www.na-bibb.de/erasmus_berufsbildung/mobilitaet_in_der_berufsbildung.html und https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/ https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/

(siehe auch: Anlage 1 zu Erasmus+)

ERASMUS+ - Mobilität von Einzelpersonen im Schulbereich

Die Verbesserung des Niveaus der Schlüsselkompetenzen hinsichtlich ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt  ist ein zentrales Ziel von ERASMUS+. Dieses Ziel soll durch vielfältige Möglichkeiten der Lernmobilität erreicht werden. Im Rahmen der Leitaktion 1 werden im vorschulischen und schulischen Bereich Maßnahmen zur Förderung der Fortbildung von pädagogischem Personal, wie Lehrkräften, Schulleiter(-innen), Erzieher(-innen) und Sozialpädagogen gefördert.

Diese umfassen die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Hospitationen an einer Partnereinrichtung. Die Dauer des Aufenthaltes kann zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (ohne Reisetage) betragen.

Antragsberechtigt sind vorschulische und schulische Einrichtungen in den Programmländern. Antragsfrist ist der 04. März  (12:00 Uhr Brüsseler Zeit) für einen Projektstart am 01. Juni. Die Anträge sind bei der Nationalen Agentur (in Deutschland: beim Pädagogischen Austauschdienst) zu stellen.

Die Förderung erfolgt mittels eines Baukastensystems mit verschiedenen Fördermodulen, die auf einfach zu berechnenden Zuschüssen beruhen:

Bezuschusst werden Reisekosten, Aufenthaltskosten, eine Organisationsaufwandspauschale für die Schule pro Teilnehmer(-in) und je 100% der förderfähigen Kosten für Teilnehmer(-innen) mit Behinderungen.
 

Erasmus+ - Mobilität im Hochschulbereich

Die EU fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden zu Studienzwecken und für Praktika im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, die im Besitz einer Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) sind und andere akkreditierte Einrichtungen (z.B. Konsortien).

Die Teilnahmebedingungen für die Studierenden/Hochschullehrer richten sich nach der jeweiligen Heimathochschule. Hierunter fallen nun auch Auslandsaufenthalte zu Unterrichtszwecken von Lehramtsstudenten (früher: „COMENIUS-Assistenzzeit“). Die zuständige nationale Agentur ist der Deutsche Akademische Austauschdienst.

Link: https://eu.daad.de/de/

(siehe auch: Anlage 1 zu Erasmus+)
 

Erasmus+ - Europäischer Freiwilligendienst

Die EU fördert unbezahlte, freiwillige Vollzeitarbeit junger Teilnehmer im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen, Nicht-Regierungs-Organisationen (NROs), Unternehmen in gesellschaftlicher Verantwortung, Soziale Unternehmen, öffentliche Körperschaften auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, Vereinigungen von Regionen sowie Europäische Zusammenschlüsse territorialer Zusammenarbeit.

An dem Projekt müssen mindestens zwei für das Programm akkreditierte Organisationen aus verschiedenen Programmländern (oder einem Partner-EU-Nachbarland) teilnehmen. Der Freiwilligendienst dauert zwischen zwei bis zwölf Monaten (falls mindestens zehn Jugendliche, oder benachteiligte Jugendliche teilnehmen, sind kürzere Zeiträume ab zwei Wochen möglich). Das Projekt muss in einem der Länder der beteiligten Organisationen stattfinden. Teilnehmer müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Die Teilnehmerzahl pro Projekt darf 30 Personen nicht übersteigen. Planungsbesuche im Voraus sind unter bestimmten Kriterien förderfähig. Für die Teilnehmer ist ein Einführungstraining und ggf. eine Zwischenevaluation verpflichtend.

Es gibt drei Antragsfristen, je nach Projektstart: 04.02. (zwischen 01.05 und 30.09.), 30.04. (Start ab 01.08. bis 31.12.) und 01.10. (Start ab 01.01. bis 31.5. des folgenden Jahres). Anträge sind bei der nationalen Agentur zu stellen (in Deutschland: JUGEND für Europa, Bonn).

Gefördert werden Reisekosten (Entfernungspauschalen zwischen 180 und 1100 Euro pro Teilnehmer), Organisationsaufwand und ein Taschengeld (Tagespauschalen pro Teilnehmer), Sprachkurse (150 Euro pro Teilnehmer, ab zweimonatiger Dauer) und je 100% der förderfähigen Kosten für besondere Bedürfnisse (Teilnehmer mit Behinderungen) und außergewöhnliche Kosten (z.B. Visa-Kosten oder Kosten um benachteiligten Jugendlichen die Teilnahme zu ermöglichen). Den Teilnehmern dürfen außer Reisekosten keine weiteren Kosten entstehen.

Link: https://www.jugend-in-aktion.de/foerderung/leitaktion-1/europaeischer-freiwilligendienst/

(siehe auch: Anlage 1 zu Erasmus+)
 
 

Erasmus+ - Großveranstaltungen im Europäischen Freiwilligendienst

Als gesonderte Förderkategorie fördert die EU Großveranstaltungen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (Leitaktion 1 von Erasmus+).

Antragsberechtigt sind in einem Programmland ansässige öffentliche oder private Organisationen, die unmittelbar an der Vorbereitung einer europäischen/internationalen Veranstaltung in den Bereichen Jugend, Kultur oder Sport beteiligt sind oder eine förmliche schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Veranstaltern getroffen haben.

Förderfähige Großveranstaltungen sollen im Rahmen und im selben Land eines europäischen oder weltweiten Events stattfinden (z.B. Weltjugendgipfel, Kulturhauptstadt Europas, Sportgroßereignisse). Gefördert werden Projekte, die die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Großveranstaltungen durch Freiwillige umfassen. Mindestens 30 Freiwillige müssen unbezahlt, freiwillig und in Vollzeit an dem Projekt arbeiten. Sie müssen zwischen 17 und 30 Jahren alt sein. Ihnen dürfen außer Reisekosten keine weiteren Kosten entstehen.
Projekte dauern zwischen drei und 12 Monaten, der Freiwilligendienst muss dabei 14 Tage bis zwei Monate (ohne Reisezeit) umfassen. Antragsfrist ist der 03.04. für einen Projektstart ab dem 01.10. desselben Jahres. Anträge sind bei der Europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel zu stellen.

Gefördert werden Reisekosten (Entfernungspauschalen zwischen 180 und 1100 Euro pro Teilnehmer), Organisationsaufwand und Lebenshaltungskosten (Tagespauschalen pro Teilnehmer) und je 100% der förderfähigen Kosten für besondere Bedürfnisse (Teilnehmer mit Behinderungen) und außergewöhnliche Kosten (z.B. Visa-Kosten oder Kosten um benachteiligten Jugendlichen die Teilnahme zu ermöglichen).

Neben dem Projekt an sich können auch bis zu 80% der förderfähigen Kosten von begleitenden Aktivitäten (Konferenzen, Seminare, Treffen und Workshops) gefördert werden.

Link: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus_de und http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf

(siehe auch: Anlage 1 zu Erasmus+)
 
 

Erasmus+ - Strategische Partnerschaften (Leonardo da Vinci)

Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder  Organisationsebene in der beruflichen Bildung stattfinden. Dabei ist es sowohl möglich, das Projekt sektoral – d.h. innerhalb des Sektors berufliche Bildung – als auch sektorübergreifend – d.h. zwei oder mehrere Sektoren (z.B. berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Hochschule, Schule, Jugend) betreffend – anzulegen.

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die einen juristischen Status haben, und die im weitesten Sinn in der beruflichen Bildung tätig sind (z.B. Unternehmen, Kammern, Sozialpartner/-innen, Berufsbildungseinrichtungen, Berufsbildungszentren und -organisationen, Hochschulen, Institutionen des Bundes, der Länder oder Gemeinden, Forschungszentren und -einrichtungen, Gebietskörperschaften, Verbände, Nichtregierungsorganisationen).

Einreichfrist ist der 31.März, 12.00 Uhr mittags Brüsseler Zeit.

  • Förderung: maximal 150.000 Euro pro Jahr
  • Projektdauer: 2 oder 3 Jahre, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
  • Anzahl der Partner: mindestens drei Einrichtungen aus drei am Programm teilnehmenden Staaten, maximal 10 Partner
  • Antragstellung: durch den Koordinator für die gesamte Partnerschaft
  • Projektstart: voraussichtlich 1. September

Die Förderung erfolgt mittels eines Baukastensystems. Aus diesem können - je nach geplanten Projektaktivitäten und angestrebten Zielen - einzelne Module ausgewählt werden:

  • Projektmanagement und -umsetzung (monatliche Pauschale: koordinierende Organisation 500,- €; Partnerorganisationen 250,- €; maximal 2.750,- € / Monat)
  • Transnationale Treffen der Projektpartner (Pauschale pro Person und Treffen; bei Entfernung zwischen 100 und 1.999 km = 575,- €; ab 2.000 km 760,- €; ges. maximal 23.000,- €/Jahr)
  • Geistige Produkte (Pauschale pro Tag , gestaffelt nach Ländern und Personalgruppen, zwischen 39,- und 294,- € pro Tag und Person)
  • Multiplikator/-innentreffen (Pauschale pro TN, 100,- € bei TN aus dem Inland; 200,- € bei TN aus dem Ausland; ges. max. 30.000,- € pro Projekt)
  • Transnationale Lern-/ Lehr- und Trainingsaktivitäten; im Jugendbereich nur Langzeitmobilität von Fachkräften von zwei und zwölf Monaten sowie Blended Mobility bei Jugendlichen (FK-Pauschale bei Entfernung zwischen 100 und 1.999 km = 275.- €; ab 2.000 km = 360,- € und Pauschale pro Person und Tag, nach Dauer und Land gestaffelt)
  • Außergewöhnliche Kosten (75% Beitrag zu realen Kosten)
  • Besonderer Unterstützungsbedarf (100% der realen Kosten)

Ein Projekt kann, muss aber nicht alle Bestandteile enthalten. Maximale Förderung 150.000,- € pro Jahr bzw. 12.500,- € pro Monat.

Weitere Informationen zu Erasmus+ - Strategische Partnerschaften (Leonardo da Vinci) und zum  Antragsverfahren finden sich auf den Seiten der nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung:

http://www.na-bibb.de/erasmus_berufsbildung/strategische_partnerschaften.html
 

Erasmus+ - Strategische Partnerschaften (COMENIUS)

Ein zentrales Ziel von ERASMUS+ ist die Förderung von Qualitätsverbesserungen, Innovationsexzellenz und Internationalisierung auf der Ebene der Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen im Rahmen der Leitaktion 2. Dieses Ziel soll für den Schulbereich durch strategische Partnerschaften erreicht werden: Dazu gehören COMENIUS-Schulpartnerschaften, die von Schulbehörden zu beantragenden COMENIUS-Regio-Partnerschaften und multilaterale Partnerschaften im Bereich der Lehrerbildung und Unterrichtsentwicklung.   

Strategische Partnerschaften können mit einer Laufzeit von zwei oder drei Jahren wahlweise bilateral oder multilateral ausgerichtet sein.

Antragsberechtigt sind alle vorschulischen und schulischen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie Organisationen in einem Programmland.

Antragsfrist ist der 31. März (12:00 Uhr Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1.September eines Jahres und dem 31.Dezember desselben Jahres beginnen. Der Antrag wird ausschließlich von der koordinierenden Einrichtung bei der Nationalen Agentur (in Deutschland: beim Pädagogischen Austauschdienst) gestellt. 

Für alle strategischen Partnerschaften erfolgt die Förderung mittels eines Baukastensystems mit verschiedenen Fördermodulen, die auf einfach zu berechnenden Zuschüssen beruhen. Die maximale Förderung für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend sind ein variabler Betrag, der durch die Multiplikation von 12.500 EUR mit der Projektdauer (in Monaten) festgelegt wird und für Strategische Partnerschaften in anderen Bereichen: 300.000 EUR für zweijährige Projekte und 450.000 EUR für dreijährige Projekte.

  • Projektmanagement und Durchführung: bezieht sich auf Kosten der Projektdurchführung und ist Bestandteil jeder strategischen Partnerschaft. Der Koordinator erhält 500 Euro und die Partner jeweils 250 Euro pro Monat. Es werden maximal 10 Schulen bezuschusst (Maximalbetrag: 2750 Euro).
  • Länderübergreifende Projekttreffen: beinhaltet organisatorische Projekttreffen im Rahmen einer strategischen Partnerschaft. Es gibt feste Zuschüsse pro Teilnehmer(-in) bis zu einem Maximalbetrag von 23.000 Euro pro Jahr.
  • Geistige Leistungen: Lehrpläne, Materialien für die pädagogische Arbeit und zur Jugendarbeit, freie Lehr-und Lernmaterialien, IT-Instrumente, Analysen, Studien, Peer-Learning-Methoden usw., Betrag pro Mitarbeit pro Arbeitstag für das Projekt.
  • Multiplikatorenveranstaltungen: beinhaltet Konferenzen, Seminare oder Events, um die Ergebnisse der Projektarbeit zu präsentieren und ist in Kombination mit dem Modul „Intellektuelle Outputs“ zu sehen. Es werden pro Projekt maximal 30.000 Euro bezuschusst.   
  • Außergewöhnliche Kosten: Dieses Modul beinhaltet Kosten für die Unterbeauftragung oder den Einkauf von Gütern und Dienstleistungen bis maximal 50.000 Euro pro Projekt. 75% der tatsächlichen Kosten werden gefördert.
  • Besondere Bedürfnisse: Dieses Modul dient der Deckung ggf. höherer Kosten für Personen mit Behinderung.
  • Reisekosten: Pauschalbeträge pro Teilnehmer (ab 100 km Entfernung 275 Euro, über 2.000 km 360 Euro).
  • Individuelle Unterstützung: Pauschalbeträge pro Tag und Teilnehmer für die Aufenthaltskosten.
  • Sprachunterstützung: Pauschal 150 Euro pro Teilnehmer um die Arbeitssprache zu verbessern (nur bei Aktivitäten von zwei bis 12 Monaten).

Die maximale Fördersumme für strategische Partnerschaften beträgt 150.000 Euro pro Jahr.
Bei Schulpartnerschaften erfolgen die Verträge und die Berichterstattung weiterhin mit der jeweiligen Nationalen Agentur.

Bei Regio-Partnerschaften und multilateralen Partnerschaften mit dem Schwerpunkt Schulbildung greift das Konsortialprinzip, d.h. die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner sowie für die Berichterstattung und Abrechnung verantwortlich. 
Nationale Agenturen und Links:

Erwachsenenbildung, Bundesinstitut für Berufsbildung: http://www.na-bibb.de/erasmus_erwachsenenbildung/strategische_partnerschaften.html
Bildungs- und Jugendbereich, Jugend für Europa: https://www.jugend-in-aktion.de/foerderung/leitaktion-2/strategische-partnerschaften/
Hochschulbereich, Deutscher Akademischer Austauschdienst: https://eu.daad.de/de/
Für den Schulbereich: http://www.kmk-pad.org/programme/erasmus/leitaktion-2.html

(siehe auch: Anlage 1 zu Erasmus+)
 
 

"On y va - auf geht’s - let's go!"

Die Robert Bosch Stiftung unterstützt ausgewählte Initiativen und Projekte, die zur grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung in Europa beitragen.

Es werden Projekte gefördert, die klare Impulse für die Mobilität in der Berufsbildung in Europa setzen und eine Wirkung auf breiter Ebene entfalten, welche über die der unmittelbar beteiligten Auszubildenden und Einrichtungen hinausgeht.
 
Eine aktuelle Ausschreibung betrifft einen „Ideenwettbewerb für Bürger, die etwas bewegen wollen“. Erwünscht sind deutsch-französische Tandems, die ihre Zusammenarbeit um einen dritten europäischen Partner erweitern möchten. Der nächste Bewerbungsschluss ist am 31.03.2017 (für Projekte mit Beginn ab 01.06.2017).
 
Link: http://www.auf-gehts-mitmachen.eu/
 

Deutsch-Französischer Austausch in der beruflichen Bildung

Das Deutsch-Französische Sekretariat (DFS) für den Austausch in der beruflichen Bildung in Saarbrücken koordiniert die Förderung von Begegnungen in der beruflichen Bildung.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die in der Berufsbildung tätig sind (bspw. Ausbildungsbetriebe, Kammern, Verbände, Innungen, (überbetriebliche) Ausbildungszentren, Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und berufliche Schulen).

Teilnehmen können Auszubildende, Berufsfachschüler/innen, Fachschüler/innen, sowie Arbeitnehmer/innen und Umschüler/innen, die einen Beruf erlernen, dessen Ausbildungsinhalte mit den in Frankreich vermittelten vergleichbar sind

Grundlage des Programms ist das „Abkommen über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Aus- oder Fortbildung“ zwischen Deutschland und Frankreich aus dem Jahr 1980. Eine Gruppe muss aus min. acht Teilnehmer und zwei Begleitern/innen in der Erstausbildung, bzw. acht Teilnehmern und einem/r Begleiter/in in der Weiterbildung bestehen. Die Gruppen werden durch einen beruflichen Begleiter – betrieblicher Ausbilder oder Lehrer – und einen Sprachbegleiter betreut. Der Aufenthalt im Partnerland dauert in der Ausbildung mindestens drei Wochen, in der Weiterbildung zwei Wochen. Es besteht das Gegenseitigkeitsprinzip: Jeder Gast wird später auch Gastgeber.

Die Förderung schließt zur inhaltlichen Vorbereitung die Fahrt und Unterkunft (max. drei Tage) von zwei Bildungsfachkräften der deutschen Einrichtung zur französischen Einrichtung ein sowie eine sprachliche Vorbereitung der Teilnehmer. Bei dem eigentlichen Austausch werden die Fahrtkosten der Gruppe nach Frankreich einschließlich der Kosten für die Begleiter sowie die Unterbringung, die Verpflegung und die kulturelle Betreuung der französischen Gruppe in Deutschland übernommen.

Die Austauschprogramme im Rahmen der dualen Ausbildung und in der Weiterbildung werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn gefördert.  Bewerbungen sind an das DFS zu richten.

Link: http://www.dfs-sfa.org/
 
 

Anlage 1 – Erasmus+

Mit dem Ende des Jahres 2013 haben sich umfassende Änderungen in der Förderstruktur ergeben. Die EU-Förderprogramme, wie das COMENIUS Programm, sind ausgelaufen. Nach langen Verhandlungen wurde die neue EU-Förderstruktur für die Jahre 2014 - 2020 im Dezember 2013 beschlossen. Ab 2014 sind viele ehemals eigenständige Programme unter dem Dach „Erasmus+“ zusammengefasst. Um die Wiedererkennung sicherzustellen, dürfen die „Marken“ (z.B. COMENIUS oder Youth in Action) als Zusatz weiterverwendet werden.

Zwischen 2014 und 2020 werden insgesamt 14,7 Mrd. Euro für Erasmus+ zur Verfügung gestellt. Dies entspricht in etwa einer Steigerung um 40% verglichen mit dem vorherigen 7-Jahreszeitraum.

Erasmus+ ist dabei in drei Leitaktionen (LA) gegliedert, die über alle Bildungsbereiche gleich sind und dieselben Kriterien haben:

  • LA 1, Lernmobilität für Einzelpersonen
  • LA 2, Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis
  • LA 3, Unterstützung politischer Reformen.

Erasmus+-Programmländer sind die EU-Mitgliedstaaten und Island, Lichtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei.

Die deutschen Nationalen Kontaktstellen planen eine gemeinsame Internetseite einzurichten. Bei weiteren Fragen zur Förderung durch Erasmus+ sollten die Nationalen Kontaktstellen bzw. die entsprechenden EU-Stellen oder Verbindungsbüros kontaktiert werden.

Weitere Informationen finden sich im Programmleitfaden: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf
 

Individuelle Fördermöglichkeiten

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Das Bundesfamilienministerium fördert unter bestimmten Voraussetzungen ein FSJ/FÖJ im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) auch im Ausland.
Die Bewerber müssen mindestens die Vollzeitschulpflicht absolviert haben und dürfen höchstens 27 Jahre alt sein. Wie im Inland, erfolgt die soziale Absicherung über den Einbezug in die gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Kindergeldanspruch bleibt ebenfalls bestehen.

Die Rahmenbedingungen (Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten etc.) unterscheiden sich von Träger zu Träger und Land zu Land. Häufig wird von den Freiwilligen ein Eigenanteil verlangt (z.B. durch den Aufbau eines Spendenkreises). Die Träger erhalten Zuwendungen von bis zu 200 Euro pro Monate und Teilnehmer.
Link:  https://www.jugendfreiwilligendienste.de

Beispiel: Freiwilligendienst "kulturweit"

Der Freiwilligendienst „kulturweit“, welcher von der Deutschen UNESCO-Kommission angeboten wird, ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland. Dieser Dienst wird in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt durchgeführt. "kulturweit" ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren, sich für sechs oder zwölf Monate im Bereich der Kultur- und Bildungspolitik zu engagieren. „kulturweit“ fungiert dabei als Mittler zwischen den Freiwilligen und sechs Partnerorganisationen. Der regionale Fokus liegt auf den von der OECD als ODA (Official Development Assistance) Ländern klassifizierten Zielen. Allerdings werden auch Plätze in Mittel- und Osteuropa vermittelt. Insbesondere der Pädagogische Austauschdienst vermittelt als Partner von „kulturweit“ die Freiwilligen auch an Schulen in Polen. Frankreich liegt nicht im regionalen Fokus von „kulturweit“.

Link: http://www.kulturweit.de/de.html
 
 
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
Das Bundesfamilienministerium fördert seit 2011 den IJFD als neuen Auslandsfreiwilligendienst.

Der Einsatz findet in der Regel im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit für sechs bis 18 Monate (in der Regel 12 Monate) statt. Der Dienst muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres abgeschlossen sein. Die Ausreise kann nur über einen der ca. 130 anerkannten Träger erfolgen. Der Bund unterstützt dem Träger bis zu 350 Euro als Zuwendung pro Teilnehmer und Monat für pädagogische Begleitung, Taschengeld, Reisekosten, Unterkunft und Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.). Im Gegensatz zum FSJ/FÖJ besteht kein Einbezug in die gesetzlichen Sozialversicherungen, der Träger muss mindestens eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung inkl. Invalidität und Todesfall, eine Haftpflicht- sowie Rücktransportversicherung abschließen. Der Kindergeldanspruch bleibt bestehen. Die Rahmenbedingungen sind vergleichbar mit denen des FSJ/FÖJ im Ausland.
Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste
 
Beispiel:

  • „Das Deutsch-Französische ÖkoJahr“
    Die sechs Träger des FÖJ in Rheinland-Pfalz bieten ein „Deutsch-Französisches-ÖkoJahr“ auf Grundlage des IJFD an. Bewerber verbringen ein Jahr im Natur- und Umweltschutz in Frankreich. Französischkenntnisse sollten vorhanden sein oder die Bereitschaft bestehen diese zu erwerben. Bewerber mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz werden bevorzugt, aber Bewerbungen aus anderen Ländern haben ebenfalls Chancen. Es fallen keine Kosten für die Bewerber an.
    Link: https://www.foej-rlp.de/deutsch-franzoesisches-oekologisches-jahr-dfoej/

Volunteers Abroad Programs (VAP) des Internationalen Bundes (IB)
Der IB VAP Kassel bietet im Rahmen des IJFD Einsatzstellen in Frankreich (Bilinguale Kinderkrippe in Nantes und verschiedene Lycées in Nordwestfrankreich) und Polen (Internationale Jugendbegegnungsstätte Auschwitz) an.
Link: http://ib-freiwilligendienste.de/mainnavigation/freiwilligendienste-im-ausland/bewerbung-teilnahme/
 
 
Deutsch-französischer Freiwilligendienst
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) koordiniert seit 2007 einen Freiwilligendienst (auf Grundlage des FSJ, IJFD oder des französischen „Service Civique“).

Individualaufenthalt: Deutsche zwischen 18 und 25 Jahren können einen zehnmonatigen Aufenthalt an einer französischen Schule absolvieren und dort bei schulischen und außerschulischen Projekten und Aktivitäten mitwirken und sich selbst je nach Interessen und Fähigkeiten einbringen. Auf Fremdsprachenkenntnisse wird hier besonderer Wert gelegt (erwartet werden in der Regel Kenntnisse auf dem Niveau A2/B1). Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmer ein Entgelt (Taschengeld und Geld für die Unterbringung/Verpflegung) von der französischen Agence du Service Civique sowie eine monatliche Unterstützung von der Schule (für Kost und Logis bzw. ein Taschengeld). Das DFJW übernimmt die Fahrtkosten zu begleitenden Seminaren. Es besteht die Möglichkeit, ein Sprachkursstipendium für einen vier bis sechswöchigen Kurs vor Beginn des Aufenthaltes zu erhalten. Der Status in der Kranken- und Rentenversicherung ist von den Teilnehmern selbst zu klären.

Tandem-Austausch: Im Vereinswesen kann ein Tandem-Austausch stattfinden. Nach dem Tandem-Prinzip tauschen dabei ein deutscher und ein französischer Verein einen oder mehrere Freiwillige aus (Interessenten müssen also eine Entsendeorganisation finden). Der Dienst dauert 12 Monate und wird in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport oder Ökologie angeboten. Der Freiwillige wirkt dabei an verschiedenen Aufgaben mit und bekommt die Möglichkeit ein eigenes Projekt zu realisieren. Es gibt eine binationale Begleitung durch einen interkulturellen Seminarzyklus mit drei Seminaren. Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmer ein Entgelt (Taschengeld und Geld für die Unterbringung/Verpflegung) von dem deutschen oder französischen Träger. Das DFJW übernimmt die Fahrtkosten zu den Seminaren. Es besteht die Möglichkeit, ein (nicht kostendeckendes) Intensivsprachkursstipendium für einen vier bis sechswöchigen Kurs vor Beginn des Aufenthaltes zu erhalten. Die deutschen Teilnehmer werden in der Kranken- und Rentenversicherung versichert.

Link: http://www.volontariat.ofaj.org
 
 
Stipendienprogramm Voltaire – Deutsch-Französischer Schüleraustausch
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet in Kooperation mit dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, dem Ministère de l’éducation nationale und der Zentralstelle Voltaire im Centre Français de Berlin einjährige Schüleraustausche für deutsche und französische Schülerinnen und Schüler an. Die Schülerinnen und Schüler verbringen je sechs Monate gemeinsam in Frankreich und Deutschland in der Gastfamilie und besuchen die jeweilige Schule.

Bewerbungen aus Nordrhein-Westfalen sind an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten, die für den internationalen Schüleraustausch landesweit zuständig ist.

Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler von Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen mit ausreichenden Sprachkenntnissen (in der Regel. mindestens zwei Jahre Unterricht Französisch) am Programm teilnehmen, um nach kurzer Eingewöhnungszeit dem regulären Unterricht im Gastland folgen zu können. Die sonstigen schulischen Leistungen müssen eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Heimatschule erwarten lassen. Beträgt die Schullaufbahn nur 12 Jahre, so muss die Bewerbung spätestens in Klasse 9 erfolgen.

Teilnehmende Schülerinnen und Schüler können beim DFJW einen Antrag auf ein Kulturportfolio in Höhe von 250 € für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthalts und auf einen Fahrtkostenzuschuss stellen. Das im Rahmen der DFJW-Richtlinien gewährte Stipendium wird nach Erhalt zweier Erfahrungsberichte durch die Zentralstelle Voltaire ausgezahlt.
Link:
https://www.kmk-pad.org/programme/voltaire.html;
http://www.brd.nrw.de/schule/internationaler_austausch/Schueleraustausch_2017_18.html
 
Brigitte-Sauzay-Programm – Deutsch-Französischer Schüleraustausch
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet für deutsche und französische Schülerinnen und Schüler das Brigitte-Sauzay-Programm an.
Je drei Monate werden gemeinsam von den Austauschpartnerinnen und -partnern in Frankreich und Deutschland in der Gastfamilie mit Schulbesuch verbracht, mindestens sechs Wochen davon müssen in die Schulzeit fallen.

Eine Bewerbung in Nordrhein-Westfalen ist entweder direkt beim DFJW oder über die Bezirksregierung Düsseldorf möglich. Bei einer Bewerbung über das DFJW ist die Austauschpartnerin bzw. der Austauschpartner selbst zu suchen, bei einer Bewerbung über die Bezirksregierung übernimmt diese die Vermittlung eines Austauschpartners in Kooperation mit der Académie d´Amiens.
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 – 11, sofern sie zum Zeitpunkt des Besuchs in Frankreich mindestens zwei Jahre Französischunterricht hatten. Beträgt die Schullaufbahn nur 12 Jahre, so muss die Bewerbung spätestens in Klasse 9 erfolgen.

Teilnehmende Schülerinnen und Schüler können beim DFJW einen Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss stellen. Der im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährte Zuschuss wird nach Erhalt eines Erfahrungsberichtes und einer Bescheinigung der französischen Schule durch das DFJW gezahlt.

Links:

 
Taschengeldstipendien für Schüleraustausche
Die Deutsche Stiftung Völkerverständigung vergibt jährlich fünf Taschengeldstipendien mit einem Förderbetrag in Höhe von jeweils 2.000 Euro für einen Schulaufenthalt von mindestens 10 Monaten.

Link: http://www.deutsche-stiftung-voelkerverstaendigung.de/
 
 
Schüleraustausche mit Stipendium
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. ist ein gemeinnütziger Anbieter für Jugendaustausche und interkulturelles Lernen. Für die über AFS realisierten Schüleraustausche werden bei ca. knapp einem Drittel Stipendien vergeben. Die Gelder stammen aus verschiedenen Quellen (öffentlich, Unternehmens-/Privatspenden etc.). Daher gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Für einen Austausch nach Polen oder Frankreich gibt es unterschiedliche Voll- und Teilstipendien wie z.B. das Mittelosteuropa-Sprachstipendium der Dieter Schwarz Stiftung gGmbH für Polen (und weitere osteuropäische Länder).

Link: https://www.afs.de/schueleraustausch
 

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