
Ministerpräsident Laschet würdigt den Aachener Vertrag
Bundesrat nimmt zum Ratifizierungsgesetz Stellung
Am 22. Januar unterzeichneten Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Manuel Macron im Krönungssal in Aachen feierlich den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“. Mit diesem Vertrag wollen Deutschland und Frankreich die Grundlagen ihrer bilateralen Beziehungen erneuern.
Dem Bundesrat lag nunmehr das Vertragsgesetz vor. Dies schafft die verfassungsmäßigen Voraussetzungen, damit Deutschland den Vertrag ratifizieren kann. Die Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik haben bereits bei der Unterzeichnung des Aachener Vertrages verabredet, dass der Vertrag im Sommer 2019 in Kraft treten sollte. Der bisherige Elysée-Vertrag vom 22.01.1963 hatte vor allem die Aussöhnung und Begegnung zum Gegenstand. Er bleibt gültig, wird aber um Vereinbarungen ergänzt, die der gemeinsamen Zukunftssicherung und Vertiefung der Zusammenarbeit dienen.
Den Ländern kommt eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung des Aachener Vertrags zu, da er viele Themen berührt, die gemäß verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung in Deutschland in die Länderzuständigkeit fallen. Zahlreiche Projekte zur Vertiefung der deutsch-französischen Freundschaft, darunter die prioritären Vorhaben, können daher nur unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder erfolgreich umgesetzt werden.
Ministerpräsident Armin Laschet dazu im Plenum des Bundesrates: „Der Vertrag wird jetzt konkret mit vielen Themen, die gerade uns in der Umsetzung betreffen werden: Die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes für Künstliche Intelligenz, der Ausbau von Mobilitätprogrammen im Bereich der beruflichen Bildung, Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften, deutsch-französische digitale Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, Schaffung eines gemeinsamen Kultur- und Medienraums, Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen, besser Vernetzung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen.“