
Milliardenfonds zur Stabilisierung der Wirtschaft
Bundesrat gibt grünes Licht für Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Die nationalen und internationalen Maßnahmen, mit denen die staatlichen Stellen die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus bremsen wollen, dienen dem Gesundheitsschutz, schlagen aber auch voll auf die Wirtschaft durch. An sich gesunde Unternehmen geraten dadurch unverschuldet in Liquiditätsengpässe und Insolvenzgefahr. Eine breite Insolvenz großer Unternehmen hätte dabei erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen.
Vor diesem Hintergrund errichtet der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dieser soll – zunächst bis Ende 2021 befristet – die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Volkswirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen umsetzen. Die Maßnahmen ergänzen die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Bundesrat hat am Freitag die Errichtung des Fonds gebilligt.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht folgende Instrumente vor:
- einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, um Liquiditätsengpässe von Unternehmen zu begegnen und deren Refinanzierung zu unterstützen,
- Kreditermächtigungen von 100 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen, etwa den Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachrangdarlehen,
- Kreditermächtigungen von 100 Milliarden Euro, um Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau bei der Ausführung zu finanzieren.
Um die Maßnahmen effektiv und wirksam zu gestalten und den betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, passt das Gesetz zudem gesellschaftsrechtliche Bestimmungen an.
Der Bund kann Rekapitalisierungsmaßnahmen an konkrete Bedingungen knüpfen, die insbesondere die Höhe der Organ-Vergütungen, die Ausschüttung von Dividenden sowie die Verwendung der staatlich bereitgestellten Mittel betreffen können.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen im Einklang mit beihilferechtlichen Vorgaben der EU stehen. Deswegen muss ihnen die Europäische Kommission och zustimmen. Brüssel hat signalisiert, die Mitgliedstaaten großzügig gewähren zu lassen, wenn diese Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Der Fonds richtet sich an Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse oder mehr als 249 Beschäftigte. Dieser Schutzfonds richtet also insbesondere an große Unternehmen und ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Es besteht zudem die Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen.