Mehr Tierschutz bei Transporten in Drittstaaten

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1000. Bundesrat Ministerin Heinen-Esser
12. Februar 2021

Mehr Tierschutz bei Transporten in Drittstaaten

Breite Mehrheit im Bundesrat für nordrhein-westfälischen Vorstoß

Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat eine Initiative Nordrhein-Westfalen für mehr Tierschutz beschlossen. Dabei geht es darum, den Veterinärbehörden bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, um Tiertransporte in Drittstaaten zu verbieten, wenn während des Transports und am Bestimmungsort nicht gewährleistet ist, dass europäische Tierschutzstandards eingehalten werden.

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Tierschutz darf nicht an den Außengrenzen der EU Halt machen.

 
Nordrhein-Westfalen setzt sich auf Bundesebene für ein Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten ein, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist. Dazu hat der Bundesrat einen nordrhein-westfälischen Initiativantrag mit breiter Mehr angenommen.

Wann immer Tiere über weite Strecken transportiert werden, wird ihr Wohl belastet. „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir pochen in Deutschland und Europa auf die Einhaltung des Tierschutzes. Solange dies nicht auch in den Zielländern sichergestellt werden kann, sollten Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten untersagt werden“, mahnte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Entscheidung darüber, welche Drittstaaten von einem Verbot betroffen wären, liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Über den Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch zu machen. Danach kann der Export von Rindern in bestimmte Staaten verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren in den Bestimmungsstaaten durch unsachgemäße Haltung und Umgang bis zu ihrer Tötung erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden.

"Wir setzen uns intensiv für die Lösung der Tierschutzprobleme ein und haben im Zuge der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten schon viel erreicht. Seit März 2019 haben wir in Nordrhein-Westfalen verbesserte Kontrollmöglichkeiten durch einen Echtzeit-Online-Zugang zum GPS-System von Tiertransportfahrzeugen für die zuständigen Überwachungsbehörden. Dennoch können wir auch dadurch nicht gewährleisten, dass ein tierschutzkonformer Transport der Tiere bis zum Bestimmungsort erfolgt. Wir halten die Veterinärbehörden dazu an, bis auf Weiteres keine Abfertigungen von Rindertransporten in Drittstaaten abzufertigen. Deshalb muss der Bund jetzt handeln", erklärte Ministerin Heinen-Esser.

Nordrhein-Westfalen hat die Abfertigung von Rindertransporten in Drittstaaten und von langen Beförderungen nicht abgesetzter Kälber im Sommer 2020 aus Tierschutzgründen untersagt. Wirtschaftsbeteiligte müssen im Vorfeld geplanter Transporte Konzepte vorlegen, die eindeutig belegen, dass ein europarechtskonformer Transport bis zum Bestimmungsort möglich ist, auch wenn dieser in einem Drittstaat liegt. Nach Prüfung der Konzepte wird über die Freigabe von Pilotabfertigungen einzelner Transportrouten entschieden.

Das Verbot von Tiertransporten stößt aber an rechtliche Grenzen. Die zuständigen Veterinärbehörden müssen gerichtsfest beweisen können, dass deutsche und europäische Tierschutzanforderungen im Bestimmungsland im konkreten Fall nicht eingehalten werden. Abhilfe schaffen könnte hier eine Rechtsverordnung des Bundes, die eine Negativliste mit Staaten enthält, bei denen die Tierschutzanforderungen nicht erfüllt sind.

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