Kriminalitätsbekämpfung in einer digitalen Welt – Chancen und Herausforderungen für die Europäische Union

Bild des Benutzers Heiko Noack
Gespeichert von Heiko Noack am 30. September 2020
28. September 2020

Kriminalitätsbekämpfung in einer digitalen Welt – Chancen und Herausforderungen für die Europäische Union

NRW.Stream zu E-Evidence, Bekämpfung von Kindesmissbrauch & Hate Speech

bislang nicht bewertet
 

Am 28.09.2020 fand ein fachpolitischer „NRW-Stream“ zum Thema „Kriminalitätsbekämpfung in einer digitalen Welt - Chancen und Herausforderungen für die Europäische Union“ statt. 

Der nordrhein-westfälische Minister der Justiz, Peter Biesenbach, MdL, sagte in seiner Begrüßungsrede, dass für die Landesregierung die Aufklärung und Verfolgung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oberste Priorität habe. Für die Ermittlungen in diesem Bereich sowie bei Hasskriminalität im digitalen Raum sei in Nordrhein-Westfalen die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) zentral zuständig. Die Erfahrungen in der Praxis würden zeigen, dass die Verfolgung solcher Delikte nur durch eine effektive Beweismittelgewinnung - in Form eines zeitnahen und unmittelbaren Zugriffs - zu bewerkstelligen sei.  Vor dem Hintergrund habe sich die Landesregierung für die Einführung des Marktortprinzips eingesetzt, d.h. dass für die Sicherstellung der Daten nicht der Speicherort der Daten, sondern der Ort, an dem die Daten angeboten werden, entscheidend sei. Ebenfalls sei daher das „E-Evidence-Paket“ zu begrüßen, da es einen europäischen Rechtsrahmen für den Zugriff auf elektronische Daten zum Zwecke der Strafverfolgung biete. 

Im Anschluss ergriff der Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Kommission, Didier Reynders, das Wort. Die Strafverfolgung stehe – insbesondere wegen der steigenden kriminellen Online-Aktivitäten - in Europa vor neuen Herausforderungen. Sie müssten mit neuen Instrumenten angegangen werden. Kommissar Reynders betonte, dass der Ort, an dem Daten abgespeichert würden, nicht als entscheidender Faktor angesehen werden könne - heutzutage könne sich der nämlich innerhalb von Sekunden ändern. Ein weiteres Problem stelle die Tatsache dar, dass häufig nur die Internetdienstleister die Hinweise hätten, um die Identität von Tätern aufzudecken. Daher ermögliche das vorgeschlagene E-Evidence-Paket den Behörden, Plattformen und Dienstleister zu verpflichten, elektronische Beweismittel - ungeachtet des Speicherorts der Daten - herauszugeben und zu speichern. Ausschlaggebend sei lediglich, dass die Dienstleister ihre Dienstleistung in der Europäischen Union anbieten. Der Vorschlag zur E-Evidence-Gesetzgebung markiere den Übergang von traditioneller Zusammenarbeit zwischen Behörden und der zukünftig relevanter werdenden Zusammenarbeit zwischen Behörden und Dienstleistern. Dieses Gesetzgebungspaket sehe zugleich Schutzvorkehrungen (safeguards) vor, über deren Ausgestaltung im Rahmen des kommenden Trilogs diskutiert werden könne.

Daneben arbeite die Kommission daran, Technologien zu entwickeln, um einen sicheren Austausch von Dokumenten und Beweismitteln zu ermöglichen. Das sog. E-Evidence-Exchange-System werde bald betriebsfähig sein und könne auch auf E-Evidence ausgeweitet werden. Schließlich ging Kommissar Reynders noch auf die Ausstattung der Justizsysteme ein: Corona habe gezeigt, dass einige Justizsysteme in den Mitgliedstaaten während der Covid19-Krise nicht in der Lage gewesen seien, effektiv und zuverlässig zu arbeiten. Es brauche daher öffentliche Investitionen in die Digitalisierung der Justizsysteme und eine verbessere Zusammenarbeit in der EU, um die Herausforderungen der digitalen Welt im Justizwesen zu meistern. 

Anschließend führte Markus Hartmann, Leiter der ZAC Nordrhein-Westfalen, in einer zweiten Keynote zunächst aus, dass die ZAC für alle Verfahren der herausgehobenen Cyberkriminalität in Nordrhein-Westfalen zuständig sei. Im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet betonte Hartmann zunächst, dass der Kampf gegen solche Delikte zwar Priorität haben müsse. Das Thema werde aber häufig sehr emotional und nur plakativ beleuchtet. Aus seiner Erfahrung ergebe sich die Einschätzung, dass sich Kindesmissbrauch im Internet nicht auf Einzelfälle beschränke - es sei im Gegenteil prägend für die Kommunikationsstrukturen im Internet, dass diese den Missbrauch nicht nur fördern, sondern auch erst ermöglichten. 

Problematisch sei aus Perspektive der Strafverfolgungsbehörden die Komplexität der Verfahren für das Ersuchen von Auskünften bei den Internetdienstleistern. Hier brauche es dringend neue Regeln auf Unionsebene, um schnell und effektiv die wahren Identitäten von Tatverdächtigen aufzudecken. Es sei in dem Deliktsbereich Kernaufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Pseudonyme den tatsächlich dahinterstehenden Personen zuzuordnen. Die Pläne der EU, wie z.B. das E-Evidence-Gesetzesvorhaben, würden dahingehend wichtige Punkte aufgreifen, denn ein zügiger Zugriff auf digitale Beweismittel sei entscheidend.  Weiterhin merkte Hartmann an, dass die Ermittlungen im Bereich des digitalen sexuellen Kindesmissbrauchs immer internationaler würden. Ein Grund dafür sei, dass die verwendeten Kommunikationsstrukturen technisch mittlerweile international ausgerichtet seien. Zum anderen seien die Täter selbst international gut vernetzt. Hier habe man bereits sehr gute Erfahrungen mit europäischen Ermittlungsstrukturen, z.B. mit sog. Joint Investigation Teams bei Eurojust, gemacht. Es brauche aus seiner Sicht in Zukunft in diesem Bereich auch eine dauerhafte justiziable Vernetzung, bspw. in Form von permanent zusammenarbeitenden Joint Investigation Teams.

Für den Bereich der digitalen Hasskriminalität verfolge die ZAC NRW unterschiedliche Projekte, z.B. die verstärkte Zusammenarbeit mit Medienpartnern. In der Praxis zeige sich, dass man in 98% der Fälle Informationen der jeweiligen Provider über deren Dienste benötige. Insbesondere hier komme der Widerstreit zwischen dem Marktort- und Herkunftslandprinzip zum Ausdruck. Hartmann bekräftigte nochmals die Vorteile des Marktortprinzips, was zumindest für das Auskunftsverhalten der Provider im Bereich der Strafverfolgung inhaltlich adaptiert werden solle.  Der Faktor Zeit sei nicht zu unterschätzen: Angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung gebe, sei der Verwertungszeitraum der Daten so gering, dass jede Verzögerung eines Auskunftsersuchens zu einem Fehlschlag führe. Es brauche hierfür also auch bessere Kollaborationsformen zwischen Behörden und Privaten. Das erreiche man nicht zuletzt durch eine bessere justizielle Infrastruktur und eine effektive rechtliche Rahmengrundlage. Hartmann machte daher auch deutlich, dass ein Outsourcing der Strafverfolgung an Private keine geeignete Lösung sei, sondern die Strafverfolgungsbehörden durch rechtliche Grundlage und Ausstattung zu befähigen seien, die Aufgabe der Verfolgung im Netz wahrzunehmen.

In der anschließenden Paneldiskussion, welche von Lucia Schulten (Deutsche Welle, Studio Brüssel) moderiert wurde, hob Birgit Sippel, Mitglied des Europäischen Parlaments (S&D), die Problematik hervor, dass es innerhalb der EU keine Harmonisierung der Definition von Straftaten, geschweige denn eine Harmonisierung der Strafzumessung gebe. Sie pflichtete Herrn Hartmann ausdrücklich bei, dass es bei der Ausstattung von Polizei und Justiz Nachholbedarf gebe - lediglich ein neuer Gesetzestext wie die E-Evidence-Verordnung reiche nicht aus. Ferner dürfe bei allen Überlegungen aus Perspektive der Strafverfolgungsbehörden nicht vergessen werden, dass es auch Sicherungsmaßnahmen für private Anbieter brauche, um diesen zu garantieren, dass etwaige Auskunftsersuchen von einer berechtigten Behörde kommen. Hier spiele Vertrauen eine große Rolle, auch in die Rechtsstaatlichkeit der anderen Mitgliedstaaten. Schließlich bedauerte MdEP Sippel, dass die Verhandlungen des Parlaments zum E-Evidence-Paket wegen der Coronakrise zum Erliegen gekommen seien. Das lasse aber nicht auf eine problematische Kompromissfindung schließen. Seit September seien die Gespräche wiederaufgenommen worden. Sie hoffe, dass bis Jahresende eine Position im Parlament gefunden werden könne, so dass der Trilog beginnen könne.

Thomas Langkabel, National Technology Officer der Microsoft Deutschland GmbH, bestätigte die Ausführungen Sippels, dass es für Dienstleister von großer Wichtigkeit sei, die Rechtmäßigkeit der Ersuchen festzustellen. An erster Stelle sei man als Unternehmen dem Datenschutz der eigenen Kunden verpflichtet. Man arbeite aber regelmäßig und intensiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um bspw. die Identitäten von Tatverdächtigen aufzuklären. Im zweiten Halbjahr 2019 seien 3.310 Anfragen von deutschen Strafverfolgungsbehörden bei Microsoft eingegangen. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit solcher Anfragen erfolge nach strengen Regeln von einem Team der Compliance Abteilung. Ca. 22% der Anfragen seien zurückgewiesen worden, da sie die Anforderungen der Überprüfbarkeit oder der Rechtmäßigkeit nicht erfüllen. In 62% der Fälle habe man Metadaten herausgegeben. Bei den restlichen Anfragen habe man keine Daten gefunden. Das Hauptproblem sei also nicht, einen etablierten Prozess zu finden, sondern diese Abläufe zügig abzuwickeln. Hier würden die gegenwärtigen Instrumente aber schnell an Grenzen stoßen. Es sei daher wichtig, einen Beschleunigungseffekt zu erreichen und gleichzeitig eine rechtssichere und verlässliche Grundlage bereitzustellen. Mit der geplanten E-Evidence-Verordnung sei man auf einem guten Weg. Es bedürfe aber noch einer Verbesserung der technischen Basisarbeit, wie z.B. eine bessere Datenqualität beim Austausch unter den Behörden.

Kommissar Reynders machte mit Blick auf die Wünsche nach einer schnelleren und effizienteren Problembehandlung deutlich, dass die Kommission gerade aus den Gründen das E-Evidence-Paket vorgestellt habe. Beispielsweise habe Facebook im Jahr 2018 insgesamt über 50.000 Anfragen mit steigender Tendenz erhalten. Er teile die Auffassung, dass der Zeitfaktor entscheidend sei, um wichtige Beweismittel zu sichern. Bezüglich der Problematik des Vertrauensverlustes zwischen den Mitgliedstaaten gebe es andere Instrumente. Er erwähnte die Art. 7-Verfahren, Vertragsverletzungsverfahren und den neuen jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht, welcher die Situation in allen Mitgliedstaaten beleuchten werde. Schließlich würde die Kommission zusammen mit dem Parlament und dem Ministerrat auch über eine mögliche Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität diskutieren. Im Kontext der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden verwies Kommissar Reynders auf die Möglichkeit, beim Zugang zu Beweismitteln und der Rechtmäßigkeit von Anfragen, Mitgliedstaaten, die Rechtsstaatlichkeitsprobleme aufweisen, gegebenenfalls differenziert zu behandeln. 

MdEP Sippel teilte in der nachfolgenden Debatte auch die Auffassung, dass der Faktor Zeit entscheidend sei. Hier sei ein wichtiger Aspekt des Vorschlags, dass man zunächst Daten speichern könne. Hier nähere man sich einer gemeinsamen Position an. Offen seien noch Fragen bezüglich der Zuverlässigkeit der Systeme, der Einspruchsmöglichkeit der Provider oder der betroffenen Mitgliedstaaten. Hier müsse man zusätzliche Sicherungen einbauen. Grundsätzlich könne sie sich vorsichtig optimistisch dazu äußern, dass man einen Kompromiss finden könne. Bezüglich der Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet merkte Sippel an, dass Provider technisch in der Lage seien, Bilder sexuellen Missbrauchs zu erkennen, die Technologien aber nicht für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs entwickelt wurden, sondern eher, um kommerziellen Interessen zu dienen. Es sei daher wichtig, dass der Gesetzgeber formuliere, zu welchen Zwecken Provider solche Technologien nutzen dürfen. Dem widersprach Langkabel dahingehend, dass Unternehmen nicht nur aus rein kommerziellen Interessen handeln würden - man wolle auch schlicht kein Ort für Kinderpornographie werden. So gebe es Technologie, wie beispielsweise FotoDNA, die explizit zur Missbrauchsbekämpfung entwickelt worden sei.

Video der Veranstaltung vom 28.09.2020

 

Weitere

Pressemitteilungen

Weitere

Informationen

Landesregierung

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung haben, Sie sich für bestimmte Themen interessieren oder Informationsmaterial suchen, dann sind Sie genau richtig bei Nordrhein-Westfalen direkt, dem ServiceCenter der Landesregierung!

Erreichbarkeit

Kontakt

VERANSTALTUNGEN

KEINE ERGEBNISSE

Information

Downloads

Tastatur mit Download-Zeichen
KEINE ERGEBNISSE

Links

Weitere Informationen

Information