Die 997. Sitzung des Bundesrates

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27. November 2020

Die 997. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 997. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2020

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Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung

Der Bundesrat will stärker gegen organisierte Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung vorgehen und billigte einen von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Gesetzentwurf. Die Abgabenordnung soll so erweitert werden, dass die erforderlichen Ermittlungsmethoden auf alle steuerbetrügerischen, konspirativen und organisierten Handlungen angewendet werden können. In Bandenstrukturen verübte Steuerhinterziehungen haben in den vergangenen Jahren bei verschiedensten Steuerarten ungeahnte Ausmaße erreicht und prägen maßgeblich die organisierte Wirtschaftskriminalität. Ihr besonderer, über den Grundtatbestand der Steuerhinterziehung regelmäßig erheblich hinausreichender Unrechts- und Schuldgehalt wird jedoch gesetzlich derzeit nicht abgebildet. Die organisierte, als besonders schwer einzustufende Steuerhinterziehung ist längst nicht mehr auf bestimmte Tattypologien, insbesondere die Umsatzsteuerkarusselle und organisierte Verbrauchssteuerverkürzungen – etwa Alkohol- und Zigarettenschmuggel – beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen werden systematisch geplant und durchgeführt. Dabei erschwert die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen die Aufklärung der Taten durch die Ermittlungsbehörden. Hier muss der Staat auch im Interesse der ehrlichen Steuerzahler konsequent gegenwirken. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Bundestag.

Bundesrat für Begrenzung des Holzeinschlags

Angeregt von Nordrhein-Westfalen hat spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Holzeinschlag bei Fichten im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85 Prozent zu begrenzen. Dazu leitete er einen entsprechenden Entwurf für eine Rechtsverordnung an die Bundesregierung. Stürme, Hitze und Dürre sowie Befall mit Schädlingen haben den Bäumen, vorwiegend den Fichten, stark zugesetzt. Die Folge: Der Holzmarkt wird mit so genanntem Kalamitätsholz überschwemmt, die Holzmärkte brechen ob des Überangebotes ein. Besonders betroffen sind neben Nordrhein-Westfalen auch Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Durch die Begrenzung des Holzeinschlags kann hier gegengesteuert werden. Außerdem sind damit steuerliche Erleichterung für betroffene Waldbesitzer möglich. Nordrhein-Westfalen hatte in seinem ursprünglichen Vorschlag noch mehr gefordert. Darin war vorgesehen, den Holzeinschlag sogar auf 70 Prozent zu begrenzen und gleich für zwei Jahre beizubehalten.

Corona-Kurzarbeitergeld verlängert

Der Bundesrat stimmte dem Beschäftigungssicherungsgesetz zu, mit dem der Gesetzgeber das im März eingeführte Corona-Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Die kürzlich beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw.77 Prozent (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 Prozent gilt nun bis Ende des kommenden Jahres. Auch die befristeten Hinzuverdienstregelungen werden verlängert. Der Lohn aus geringfügiger Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, bleibt anrechnungsfrei.

Hartz IV erhöht

Ab Januar steigen die Regelsätze beim ALG-II bei alleinstehenden Personen von 432 auf 446 Euro pro Monat. Bei Bedarfsgemeinschaften steigt der Satz von 389 auf 401 Euro. Kinder bis fünf Jahre erhalten 283 statt bisher 250 Euro. Bei Kindern von sechs bis 13 Jahren steigt der Regelsatz von 308 auf 309 Euro. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erhalten 373 Euro statt bisher 328 Euro. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung zu. In einer begleitenden Entschließung mahnten die Länder jedoch erneut an, den Mechanismus, mit dem die Regelbedarfe ermittelt werden, im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verbessern und fortzuentwickeln. Verlängert wird zudem der pandemiebedingte vereinfachte Zugang zur Grundsicherung. Bis zunächst zum 31. März können Solo-Selbstständige, etwa Kulturschaffende, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie hart getroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Unterstützung erhalten.

Pandemiegesetz

Am Mittwoch dem 18. November billigte der Bundesrat in einer eigens anberaumten Sondersitzung das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Zuvor hatte am gleichen Tag der Bundestag das Gesetz beschlossen. Es trat am nächsten Tag unmittelbar in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte zu präzisieren. Bislang enthielt das Infektionsschutzgesetz lediglich eine Generalklausel. Mit der nun beschlossenen Änderung nennt das Gesetz in einem nicht abschließenden Katalog beispielhaft konkrete Maßnahmen, die die Länder ergreifen können: Dazu zählen Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Untersagung von Kulturveranstaltungen, Demonstrationen, religiösen Zusammenkünften, touristischen Reisen, die Schließung von gastronomischen Betrieben und andere Maßnahmen. Weiter verlangt das Gesetz, dass die Länder ihre Maßnahmen begründen und zeitlich befristen müssen.

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