
Die 990. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Einigung zum Geologiedatengesetz im Vermittlungsausschuss
Innerhalb nur weniger Tage ist es dem Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat gelungen, eine Einigung zum Geologiedatengesetz zu erzielen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz im Mai nicht gestimmt hatte, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz modernisiert Regelungen, die noch aus den 1930er Jahren stammen. Es verpflichtet Behörden, geologischen Daten zu sichern, die für verschiedene landesplanerische Zwecke, unter anderem auch als Grundlage für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung genutzt werden können. Genau hier lag der Dissens, denn solche Daten, von können auch Betriebs- und Geschäftsgeheimisse umfassen. Es stellt sich die Frage, welche Daten im öffentlichen Interesse veröffentlicht werden können und müssen. Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss sah eine Übermittlung und zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung der Daten vor. Das Ergebnis im Vermittlungsausschuss stellt nun klar, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den Einigungsvorschlag gebilligt. Er kann damit am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Schutz vor Konversionstherapien
Sexuelle Orientierung ist nicht therapiebedürftig. Ausgehend von diesem Befund hat der Bundesrat ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen. Es will erreichen, dass unter 18-jährige Menschen vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität geschützt werden. Dadurch sollen die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung der Betroffenen geschützt werden. Das Gesetz sieht vor, Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zu verbieten. Auch wird untersagt, solche Behandlungen zu bewerben, anzubieten oder zu vermitteln.
Verunglimpfung der EU und ihrer Symbole
Nach bisheriger Rechtslage sind lediglich die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder sowie diejenigen von ausländischen Staaten strafrechtlich gegen Verunglimpfung geschützt, nicht aber die Symbole der EU, wie deren Flagge oder Hymne. Ein auf Initiative des Bundesrates zurückgehendes Gesetz schließt diese Lücke. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der EU wird durch die Einführung eines neuen § 90c im Strafgesetzbuch die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der EU unter Strafe (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) gestellt werden, wobei auch der Versuch strafbar sein soll.
Eisenbahngesetz
Beim Eisenbahngesetz hat der Bundestag eine für die Länder wichtige Änderung vorgenommen: Das Eisenbahnregulierungsgesetz wird dahingehend geändert, dass die Erhöhung der Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr auf jährlich höchstens 1,8 Prozent begrenzt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die vor kurzem beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel auch wirklich zu einem besseren Verkehrsangebot führt und nicht aufgrund steigender Trassenpreise unwirksam wird. Der Bundestag setzt hiermit eine dringende Forderung der Länder um.
Europäisches Klimagesetz
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung vorgelegt, die den Rahmen für die weitere europäische Klimaschutzpolitik festgelegen soll. Insbesondere soll überprüft werden, wie die Klimaschutzziele geregelt und deren Einhaltung überprüft werden. Der Vorschlag ist Teil des europäischen Grünen Deals und verankert rechtlich verbindlich das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu sein. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Kommission bis September 2020 überprüft, ob das Emissions-Reduktionsziel für 2030 von 40 Prozent gegenüber 1990 auf 50 Prozent oder 55 Prozent angehoben werden muss. Bis zum 30. Juni 2021 muss zudem überprüft werden, welche EU-Rechtsvorschriften wie anzupassen sind, um ein neues Emissionsziel zu erreichen. Darüber hinaus wird der Kommission die Befugnis übertragen, durch delegierte Rechtsakte einen Zielpfad für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 aufzustellen und ab 2030 gegebenenfalls anzupassen. Sie wird zukünftig außerdem prüfen, ob die von der EU und den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind, um das Ziel der Klimaneutralität und Fortschritte bei der Klimaanpassung zu erreichen und gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen beschließen, über den Umsetzung die Mitgliedstaaten zu berichten haben.
Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung
Umstritten bleibt die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu den so genannten Kastenständen in der Schweinehaltung. Hier konnte noch keine mehrheitsfähige Einigung erzielt werden, und der Punkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.