Die 984. Sitzung des Bundesrates

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20. Dezember 2019

Die 984. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019

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Kompromiss beim Klimapaket

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zum Klimapaket zugestimmt. Die Kompromissregelung sorgt für eine bessere Aufteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms. Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 über Umsatzsteuerfestbeträge 1,5 Milliarden Euro, um ihre Mindereinnahmen auszugleichen. Auch die Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 werden kompensiert. Diese steigt gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in den Jahren 2024 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insgesamt 38 Cent je Kilometer. Beim CO2-Preis wird noch einmal nachjustiert. Statt den ursprünglich vorgesehenen 10 Euro pro Tonne wird der Einführungspreis ab Januar 2021 bei zunächst 25 Euro liegen, um dann auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 zu steigen. Ab 2016 ist ein Preiskorridor zwischen 55 Euro und 65 Euro vorgesehen. Sämtliche Einnahmen aus den Zertifikaten werden verwendet, um die EEG-Umlage zu senken. Damit sinken die Strompreise. Ab 2024 dienen die dann höheren Einnahmen auch dem Ausgleich der Steuermindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale.

Links zum Thema

Bundeshaushalt 2020

Der Bundesrat hat dem Bundeshaushalt 2020 zugestimmt. Das Haushaltsgesetz sieht einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 362 Milliarden Euro vor. Schwerpunkte sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Erhöhung des verfügbaren Einkommens, Investitionen in ein modernes und klimafreundliches Land und die Finanzierung von Aufgaben in inter­nationaler Verantwortung. Der Finanzplan sieht auch für die Folgejahre einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vor. Damit wird die Schuldengrenze des Grundgesetzes eingehalten.

Masern

Die Impfpflicht zur Bekämpfung der Masern kommt. Die Ausbreitung von Masern kann unterbunden werden, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung immun sind. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz führt stärker verpflichtende Instrumente für bestimmte Gruppen zur Erreichung eines ausreichenden Masernschutzes ein. Dies umfasst die verpflichtende Impfung/Immunität für Betreute und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Rettungsdienst. Für sie besteht künftig eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Masernimpfschutz gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Ohne ausreichenden Impfschutz besteht ein Aufnahme- oder Tätigkeitsverbotes bei Neuaufnahmen oder Neueinstellungen, es drohen Geldbußen von bis zu 2.500 Euro (außer bei Schulkindern). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung zielgruppenspezifisch über das Thema „Impfen“ zu informieren. Künftig darf zudem jeder Arzt impfen, unabhängig von Fachgebietsgrenzen. Die Krankenkassen können Versicherte über fällige Schutzimpfungen informieren. Die Impfdokumentation kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

PTA-Reform

Die PTA-Reform will das Berufsbild und die Ausbildung der PTAs mit Blick auf die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis reformieren. Die fundierten pharmazeutisch-technologischen Kompetenzen sollen gewährleistet bleiben sollen, bei gleichzeitiger Erweiterung der Kompetenzen im Apothekenbetrieb. Damit soll auch eine Aufwertung des Berufs erreicht werden.

Waffenrecht

Das Waffenrecht wird durch die Umsetzung von EU-Recht verschärft. Ziel ist, den illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen zu hemmen, die erschöpfende behördliche Rückverfolgung sämtlicher Schusswaffen zu ermöglichen und den Einsatz von legalen Schusswaffen zur Ausführung terroristischer Anschläge zu erschweren. Dazu wird das nationale Waffenregister erweitert. Auch wird eine Anzeigepflicht des Umgangs mit Schusswaffen und wesentlichen Teilen durch die Waffenhersteller und Waffenhändler gegenüber den Waffenbehörden eingeführt. Bestimmte Waffentypen werden neu zugeordnet, insbesondere durch Verschärfung der Vorgaben, etwa der Registrierungspflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen und einer Anzeigepflicht bei Überlassen und Erwerb. Das Fortbestehen des Bedürfnisses für den Besitz von Waffen wird künftig alle fünf Jahre überprüft. Für Sportschützen sind Erleichterungen beim Bedürfnisnachweis vorgesehen: So müssen bei den Folgeprüfungen fünf bzw. zehn Jahre nach Ersterteilung einer Erlaubnis die Schießnachweise nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur je Waffengattung werden. Nach Ablauf von zehn Jahren seit erstmaliger Erlaubniserteilung genügt der Nachweis der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft. Schließlich wird eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen jeder waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt. Die Verfassungsschutzbehörden werden zudem zum Nachbericht verpflichtet, wenn sie im Nachhinein Erkenntnisse erlangen, die gegen die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers sprechen. So wird sichergestellt, dass Extremisten nicht in den Besitz legaler Waffen kommen bzw. ihnen eine bereits erteilte Erlaubnis wieder entzogen werden kann. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung soll künftig zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führen, auch wenn diese Vereinigung noch nicht verboten ist.

Plastiktüten

Stellung genommen hat der Bundesrat zu Vorschlägen des Bundes zur Änderung des Verpackungsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht werden. Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer sollen künftig verboten werden. Ausnahmen soll es für sog. „Hemdchenbeutel“ geben. Deren Verbot würde eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen. Hintergrund ist, dass in Deutschland pro Jahr und Kopf immer noch ca. 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und weniger als 50 Mikrometer verbraucht werden. Dazu kommt, dass  unsachgemäßes Wegwerfen – „Littering“ – von Kunststofftragetaschen zu Umweltbelastungen in der Landschaft und den Gewässern führt. Zwischen dem Bundesumweltministerium mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) besteht eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen. Ob diese freiwillige Vereinbarung ausreicht oder ein gesetzliches Verbot erforderlich ist, ist bei den Ländern strittig.

Energieeffizienz von Gebäuden

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigst-Energiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort. Gleichzeitig führt der Gesetzentwurf das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Regelwerk zusammen. Der Bundesrat hat dazu umfangreich fachlich Stellung genommen. Zweck des Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen, und eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird der Einbau von mit Heizöl beschickten Heizkesseln wird nur noch eingeschränkt gestattet. Ferner will der Gesetzentwurf ein zweites Nachweisverfahren für neue Wohngebäude (sog. „Modellgebäudeverfahren“) einführen. Damit können Eigentümer den Nachweis über die Einhaltung der energetischen Neubauanforderungen erbringen, ohne dass energetische Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Mehr Tempo bei Planungen im Verkehr

Der Bundesrat diskutierte Vorschläge des Bundes zur Beschleunigung von Planungen im Verkehrsbereich. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, für fünf Pilotprojekte die Schaffung von Baurecht durch einzelne Maßnahmengesetze zu erproben. Dies soll die die Akzeptanz der Bevölkerung für die Vorhaben steigern und ihre Realisierung beschleunigen. Der entsprechende Gesetzentwurf enthält nun insgesamt zwölf Projekte, davon sieben Baumaßnahmen an Eisenbahnen des Bundes und fünf Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen. In Nordrhein-Westfalen betrifft dies den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld, den Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen und den Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ sowie Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau. Ferner will der Gesetzentwurf das Verfahren bis zum Erlass der Maßnahmengesetze und die behördlichen Zuständigkeiten regeln. Dabei entspricht das Verfahren im Wesentlichen dem normalerweise für diese Projekte erforderlichen Planfeststellungsverfahren.
Ein zweiter Gesetzentwurf betrifft die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Er ist Teil der grundsätzlichen Bemühungen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten und hat zwei Neuregelungen zum Ziel. Zum einen sollen Planungsverfahren für Ersatzneubauten verschlankt werden, so dass bestimmte Ersatzneubauten von der Genehmigungspflicht befreit sind. Dies betrifft etwa Ersatzneubauten, bei denen der Grundriss einer Anlage nicht geändert wird. Zum anderen sollen Kommunen von den Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz befreit werden. Bisher entfiel die Finanzierung von Bauvorhaben an Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zu jeweils einem Drittel auf den Bund, die Deutsche Bahn AG und die jeweilige Kommune. Für finanzschwache Kommunen erwies sich diese Regelung als großes Investitionshemmnis, das nötige Infrastrukturprojekte hinauszögern konnte. Deshalb soll die Finanzierung künftig zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Deutschen Bahn AG und zu einem Sechstel vom jeweiligen Bundesland getragen werden.

Betriebsrenten

Gebilligt hat der Bundesrat das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Es führt ab dem 1. Januar für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein Freibetrag ein. Dieser ist gleichermaßen auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen anzuwenden. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet. Insgesamt summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentner bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 Prozent der Rentner mit Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.

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