Die 1029. Sitzung des Bundesrates

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16. Dezember 2022

Die 1029. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 1029. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022

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Gas- und Strompreisbremsen

Einen Tag nach dem Bundestag haben die Gesetzesvorhaben zu den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen auch den Bundesrat passiert und können kurzfristig in Kraft treten. Ministerpräsident Hendrik Wüst begrüßte angesichts der steigenden Energiepreise die Entlastungspakete. „Krise braucht Klarheit“, so der Ministerpräsident. Doch hat die Bundesregierung zu spät reagiert, was sich bei der Verzögerung für die Entlastung bei Rentnern und Studenten zeigt. Besser wäre es zudem gewesen, die Entlastungspakete intensiv mit den Ländern zu besprechen statt mit einer letztendlich gescheiterten Gasumlage wertvolle Zeit zu vergeuden. Immerhin: Die so genannte Winterlücke konnte geschlossen werden, und die Preisbremsen gelten ab Anfang Januar und nicht wie zunächst vorgesehen ab März. Unzureichende Regelungen gibt zudem noch für Heizungen, die mit Pellets oder mit Öl betrieben werden. Auch seien die bürokratischen Hürden für die Industrie zu hoch, um die dringend benötigte Hilfe zu erlangen. Eins ist klar: Deutschland ist ein Industrieland mit hochwertigen Arbeitsplätzen. Energieverfügbarkeit und -bezahlbarkeit sind entscheidende Standortfaktoren. Wüst forderte daher mehr Weitsicht und warnte vor einer schleichenden Industrialisierung, die es zu vermeiden gelte.

Für die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom stehen 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Die beschlossenen Regelungen deckeln den Gaspreis für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen so, dass für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zwölf Cent pro Kilowattstunde anfallen. Für Fernwärme beträgt die Begrenzung 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für diesen Verbraucherkreis wir der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben werden und zwar bezogen auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Preisbremsen werden im März aktiviert werden und gelten dann rückwirkend ab Januar. Die Maßnahmen sind auf zwei Heizperioden bis Ende April 2024 befristet.

Darüber hinaus wird großen Industrieunternehmen ab Januar bei den Gas- und Strompreisen unter die Arme gegriffen. Für sie gilt aber, dass Unternehmen, die um mehr als 25 Millionen Euro durch die Preisbremsen entlastet werden, keine Boni oder Dividenden auszahlen dürfen.

Regionalisierungsmittel: Mehr Geld für die Schiene

Steigenden Energiepreise und eine – gewünschte – höhere Nachfrage belasten auch den  Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr. Mit der beschlossenen Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöht der Bund die Mittel für den Ausbau im laufenden Jahr um eine Milliarde Euro. Außerdem steigt die jährliche Dynamisierungsrate der Bundesmittel von bisher 1,8 Prozent auf drei Prozent. Für die Jahre 2022 bis 2031 entspricht dies einem Plus von 17,3 Milliarden Euro. Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel geht auf eine Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Regierungschefs der Bundesländer vom 2. November zurück. Sie soll der Abfederung von Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges dienen. Zudem soll durch die Verbesserung der Finanzierung der Öffentliche Personennahverkehr als umweltfreundlicher Verkehrsträger gestärkt und wettbewerbsfähiger werden.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Gesetz zum so genannten Chancen-Aufenthaltsrechts gebilligt. Langjährig geduldete Ausländer sollen dadurch in Zukunft mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten.

Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, sollen das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses soll ihnen ermöglichen, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen etwa die Sicherung des Lebensunterhalts, der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist beschränkt auf solche Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. ausgeschlossen bleiben auch Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Das Gesetz passt ferner die bestehenden Bleiberechtsregelungen so an, dass mehr Menschen davon profitieren können. Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige bekommen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein gesichertes Bleiberecht. Würdigen will die Reform die besonderen Integrationsleistungen Geduldeter, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Schließlich enthält das Gesetz die Entfristung von Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Standort Deutschland soll damit für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver werden. Es erleichtert darüber hinaus den Familiennachzug, da für nachziehende Angehörige der bisher verbindliche Sprachnachweis entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Konsequenter will man hingegen bei der Rückführung von Straftätern und Gefährdern vorgehen, indem Ausweisung und Anordnung von Abschiebungshaft leichter möglich werden.

Landesintegrationsministerin Josephine Paul würdigte das Gesetzeswerk als wichtiges Signal, dass sich Integration lohnt und Menschen nicht länger über unsichere Kettenduldungen um ihre Zukunft bangen müssen. Auch das Einwanderungsland Deutschland hat ein Interesse daran, das Menschen, auf deren Kommen wir angewiesen sind, insbesondere bei Fachkräften, eine sichere Bleibeperspektive erhalten und ihre Leben und ihre Zukunft besser planen können.

Ab 16 an Europawahlen teilnehmen

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 werden in Deutschland erstmals Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr teilnehmen können. Eine Gesetzesänderung im Europawahlgesetz senkt das Alter für das aktive Wahlrecht von derzeit 18. Jahren entsprechend ab. Die nordrhein-westfälische Jugendministerin Josephine Paul begrüßte im Bundesratsplenum diesen Schritt als einen wichtigen Beitrag, damit Jugendliche stärker und frühzeitiger in die Gestaltung ihrer eigenen Zukunft einbezogen werden und sich demokratisch artikulieren können. Die Stimmen der jungen Generation seien wichtig, „die Jüngeren müssen deshalb auch mitreden und mitgestalten können“, sagte Ministerin Paul in der Länderkammer. „Es ist auch eine Chance, Europa und die Europäische Union näher an junge Menschen heranzubringen.“

Jahressteuergesetz

Mit dem jährlichen Jahressteuergesetz werden zahlreiche Änderungen und notwendige Anpassungen quer durch das Steuerrecht vorgenommen. In dem vorliegenden Gesetz sind Regelungsschwerpunkte das Einkommensteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht. Im Einkommensteuerrecht wird ein Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer geschaffen. Das Gesetz modernisiert den Abzug von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Arbeitszimmer, Homeoffice). Es führt weiter eine Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (bis 30 kW/p) ein und erweitert die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen. In Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes hebt das Jahressteuergesetz die Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 auf. Es hebt verschiedene Sätze an, so den linearen AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden, den Sparer-Pauschbetrag und den Ausbildungsfreibetrag. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes weiterhin noch ein Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach einer EU- Verordnung in das Jahressteuergesetz aufgenommen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk kritisierte das Gesetz im Bundesrat und warf der Bundesregierung vor, sie habe ein Stückwerk vorgelegt, das ein „bisher unbekanntes Maß an zusätzlicher Bürokratie“ schaffe, auch wenn es zugleich „unstrittig eine Reihe notwendiger und sinnvoller Regelungen“ enthalte.
 

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