Die 1008. Sitzung des Bundesrates

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1008. Bundesrat, Plenarsaal
17. September 2021

Die 1008. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 1008. Sitzung des Bundesrates am 17. September 2021

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Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wollen Entlastung bei der Grunderwerbsteuer

Nordrhein-Westfalen ist einer Initiative Schleswig-Holsteins zur Grunderwerbsteuer beigetreten. Schon Durchschnittsverdienern fällt es aufgrund der aktuellen Entwicklung der Immobilienpreise zunehmend schwer, ein Eigenheim zu erwerben und auf diese Weise auch für das Alter vorzusorgen. Die Grunderwerbsteuer ist, neben beispielsweise den Vermittlungskosten, ein wesentlicher Bestandteil der Erwerbsnebenkosten. Da die Erwerbsnebenkosten im Regelfall nur aus den persönlichen Ersparnissen bestritten werden können, stellen sie ein gewichtiges Hemmnis für die Bildung von Wohneigentum dar. Daher sollte den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Eine zielgerichtete Entlastung könnte einen wirksamen Beitrag leisten, um die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, die im OECD-Vergleich am zweitniedrigsten ist. Vor diesem Hintergrund fordert die Entschließung die Bitte an die Bundesregierung, die Einführung länderindividueller Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbstgenutzen Wohnimmobilie zu prüfen. Finanzminister Lutz Lienenkämper erinnerte im Bundesrat daran, dass Nordrhein-Westfalen bereits 2017 einen entsprechenden Vorstoß gemacht hatte. „Nordrhein-Westfalen hält es für geboten, Bürger und junge Familien zu unterstützen. eine Freibetragsregelung bei der Grunderwerbsteuer ist ein geeignetes Mittel“, so Lienenkämper.

Ställe schneller tierwohlgerecht umbauen

Niedersachen und Nordrhein-Westfalen setzen sich im Bundesrat dafür ein, das Ställe schneller und besser tierwohlgerecht umgebaut werden können. Die Bundesregierung hatte im Juni 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen vorgelegt. Dieses eröffnet die Möglichkeit, dass gewerbliche Anlagen, die auf der Grundlage des bis zum 20.09.2013 geltenden Baurechts genehmigt worden waren, bei baulichen Änderungen weiterhin unter die baurechtliche Privilegierung fallen, soweit diese Änderungen der Verbesserung des Tierwohls dienen und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Diese Zielrichtung will der Bundesrat mit der gefassten Entschließung konkretisieren und erweitern. Der Begriff der baulichen Änderungen soll auch Ersatzneubauten umfassen, da die Betreiber höhere Tierwohlstandards wegen des Alters der Anlagen oder des Umfangs der erforderlichen Baumaßnahmen teilweise nur durch einen Abriss des alten Gebäudes und einen Neubau der Anlage umsetzen können. Neben der Änderung der erfassten Betriebe sollten auch deren bauliche Erweiterung ausdrücklich möglich sein, um die andernfalls erforderliche Abstockung des Tierbestandes zu vermeiden.

Mehr Geld für Gerichtsvollzieher

Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften klingt technisch. Ist es auch. Mit ihm soll der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut werden, indem die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erweitert werden. Ein erfolg für Nordrhein-Westfalen: Auf Empfehlung seines Rechtsausschusses hat der Bundestag eine Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes vorgenommen und die Gebühren linear um 10 Prozent angehoben. Dies entspricht dem Inhalt des von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen und vom Bundesrat am 7. Mai 2021 eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. Mit Blick auf die gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb und zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ist die Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren geboten.

Wiederaufnahmemöglichkeiten im Strafverfahren

Der Bundesrat hat das so genannte Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit gebilligt. Es sieht vor, die Wiederaufnahmemöglichkeiten eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Freigesprochenen zu erweitern. Nach derzeitiger Rechtslage sind bei der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten, im Gegensatz zur Wiederaufnahme zu dessen Gunsten, neue Tatsachen und Beweismittel als allgemeiner Wiederaufnahmegrund nicht zugelassen. Dies führt zu dem Ergebnis, dass selbst bei den schwersten Straftaten, ein in einem Freispruch geendetes Verfahren dann nicht wiederaufgenommen werden kann, wenn nachträglich Beweismittel einen eindeutigen Nachweis der Täterschaft erlauben würden. Sofern der Freigesprochene kein Geständnis ablegt, bleibt es nach geltendem Recht bei dem rechtskräftigen Freispruch. Mit der Einführung eines neuen § 362 Nr. 5 in der strafprozessordnung soll eine Wiederaufnahme auch dann möglich sein, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt.

Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages

Gebilligt hat der Bundesrat neue Regeln, die für mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten sorgen sollen. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Einkünfte sind dann anzeigepflichtig, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Parlamentarier, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften halten, müssen diese nunmehr bereits ab 5 Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile anzeigen und veröffentlichen lassen. Das umfasst erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Das Gleiche gilt gilt, wenn Optionen auf Gesellschaftsanteile eingeräumt werden, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag ist unzulässig, Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit sind zu untersagen. Auch verschärft das Gesetz den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern und stuft ihn zu einem Verbrechen hoch.
 

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