Die 1000. Sitzung des Bundesrates

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1000. Sitzung des Bundesrates
12. Februar 2021

Die 1000. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 1000. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2021

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Bundesrat verweigert dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft die Zustimmung

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 hat im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmungsmehrheit gefunden. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechtslage an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Mai 2020 anzupassen. Betroffen sind die Übermittlungsbefugnisse im Telemediengesetzes und die Übermittlungsregelung für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Telekommunikationsgesetzes. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass die Vorschriften die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikations-geheimnisses verletzen. Zugleich hat das Gericht aber festgestellt, dass die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist. Die so genannte Bestandsdatenauskunft gibt den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit an die Hand, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse zu erlangen. Verkehrsdaten wie Inhalte von Verträgen werden hingegen nicht mitgeteilt. Die Kritik an dem Gesetz betrifft ausreichenden Grundrechts- und Datenschutz. Bundestag oder Bundesregierung haben jetzt die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anrufen und dort einen Kompromiss zu finden.

Novelle des Kinder- und Jugendrechts

Nachdem der Gesetzesentwurf zur Reform des SGB VIII in der letzten Legislaturperiode nicht durch den Bundesrat gekommen war, hat die Bundesregierung nach einem ausführlichen Dialogprozess nun einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Zentrale Bestandteil der Reform sind ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Erziehungshilfe-Einrichtungen, die Hilfebereitstellung für Kinder mit und ohne Behinderung aus der gleichen Hand, sowie mehr Beteiligung der Kinder und Familien und schließlich mehr Prävention vor Ort. Der Gesetzentwurf sieht etwa vor ambulante Hilfen auszubauen, um frühzeitiger helfen zu können und umfangreiche Schutzkonzepte und Beschwerdeverfahren festzulegen. Junge Volljährige sollen insofern entlastet werden, als dass sie nur noch zu 25 Prozent ihres Einkommens an vollstationären Unterbringungen beteiligt werden können und eine flexiblere erneute Unterstützung bei erhöhtem Unterstützungsbedarf ermöglicht wird. Der Bundesrat begrüßt die überfällige Reform des SGB VIII grundsätzlich. Neben einer Reihe detaillierter technischer Änderungen weist er in seiner Stellungnahme vor allem auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Finanzierung der Mehrkosten durch den Bund hin.

Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Stellung genommen hat der Bundesrat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Der Gesetzesentwurf dient dazu, die Sicherheitsstandards für die IT-Infrastruktur zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Verwaltung, Wirtschaft und kritische Infrastrukturen liegt eine Modernisierung der Handlungsoptionen des BSI nahe. Das BSI soll ermächtigt werden, Mindeststandards für die Bundesverwaltung festzulegen, Sicherheitslücken an den Schnittstellen informationstechnischer Systeme zu veröffentlichen und Anordnungen gegenüber Telekommunikationsanbietern zur Abwehr spezifischer Gefahren zu treffen. Eine weitere Aufgabe des BSI soll in der Zukunft auch der Verbraucherschutz im Bereich der Informationssicherheit sein. Auch Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen zu einem umfangreicheren Schutz ihrer IT-Systeme verpflichtet werden. Für eine größere Transparenz in der IT-Sicherheit sollen zusätzlich die Voraussetzungen für ein IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen werden. Der Bundesrat bringt dabei in seiner Stellungnahme die Möglichkeit eines europäischen IT-Sicherheitskennzeichen ins Spiel. Zusätzlich weist der Bundesrat auf Zweifel bezüglich der Bundeszuständigkeit für Teile des Gesetzesentwurfs hin.
 

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