
Demokratie in der Europäischen Union
Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den Völkern der Mitgliedstaaten gewählt.
Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den Völkern der Mitgliedstaaten gewählt.
Das in der Vergangenheit vielbeschworene Demokratiedefizit in der EU besteht schon lange nicht mehr. Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den Völkern der Mitgliedstaaten gewählt. Durch die Zunahme seiner Kompetenzen hat sich die Europäische Union zu dem weltweit ersten Beispiel einer transnationalen Demokratie entwickelt. Spätestens durch die Einführung des sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“ im Vertrag von Lissabon ist das Europäische Parlament zum Mitgesetzgeber in der überwiegenden Zahl der Politikbereiche geworden. Auch seine Rolle im Verfahren zur Festlegung des Haushalts wurde weiter gestärkt.
Die regionale Ebene hat in der Europäischen Union ebenfalls ein Mitspracherecht – im Ausschuss der Regionen sitzen gewählte Vertreter aus den Städten und Regionen Europas. Der Ausschuss der Regionen ist im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren zum Beispiel bei Fragen anzuhören, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bringt seine Positionen zu EU-Themen nicht nur über entsprechende Beschlüsse des Deutschen Bundesrates ein, sondern auch über die Konferenz der Europaminister und –ministerinnen und –senatoren (EMK).
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