
Daseinsvorsorge
Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht
Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht
Die europäische Regulierung der Daseinsvorsorge durch das Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht nahm über die zahlreichen europäischen Richtlinien und Verordnungen für Bereiche von europaweiter Bedeutung (Telekommunikation, Post, Öffentliche Verkehrsdienste und netzgebundene Energieversorgung) hinaus in den letzen Jahren im Zuge der Vertiefung des Europäischen Binnenmarktes in einem hohen Umfang zu. Insbesondere bei der Finanzierung und Organisation der Daseinsvorsorge kommt das europäische Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht zum Tragen.
Die Entscheidungsbefugnis über Art und Umfang der Daseinsvorsorge liegt bei den Mitgliedstaaten und ihren Gliederungen. Die EU-Kommission sieht nahezu den ganzen Bereich der Daseinsvorsorge als vom europäischen Wettbewerbsrecht betroffen an. Im Beihilferecht haben das Altmark Trans-Urteil des EuGH vom 24.7.2003 und das sogenannte Monti-Paket von 2005 weitgehende Befreiungen von der Notifizierungspflicht gebracht. Allerdings ist die Umsetzung des Monti-Pakets aufwändig und mit Rechtsunsicherheiten verbunden. Die Organisationshoheit der Kommunen wird insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH zur Möglichkeit der Beauftragung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen eingeschränkt.
Der Vertrag von Lissabon enthält eine Reihe von Vorschriften, die die regionale und kommunale Ebene in der Gemeinschaft stärken. So hebt das Protokoll Nr. 26 die Vielfalt der Daseinsvorsorge in Europa und die besondere Rolle sowie den breiten Ermessenspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen hervor. Der Stärkung der regionalen und kommunalen Belange und der Gemeinwohlaspekte der Daseinsvorsorge im Vertrag von Lissabon hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Dienstleistungen von allgemeinen Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement“ (KOM(2007)725 endg.) noch nicht Rechnung getragen. Art. 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthält eine Ermächtigung für grundsätzliche Verordnungen des Europäischen Parlamentes und des Rates.
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