
Bundesrat startete mit Sondersitzung ins Jahr 2021
Einziger Tagesordnungspunkt: Ausweitung der Kinderkrankentage
Eine Änderung im Sozialgesetzbuch V weitet die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte aus. Für das Kalenderjahr 2021 besteht für jedes Kind längstens für 20 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 40 Arbeitstage Anspruch auf Krankengeld.
Gesetzlich Versicherte, die wegen geschlossener oder eingeschränkter Schulen oder Kitas ihre Kinder betreuen müssen und deswegen nicht zur Arbeit gehen können oder von zu Hause arbeiten, erhalten für diese Tage bis zu 90 Prozent ihres ausgefallenen Nettogehaltes. Dies setzt einen Beschluss der Besprechung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 um.
Der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp betonte, dass Familien mit unter innerhalb kürzester Zeit ihren ganzen Alltag umorganisieren müssen und besondere Lasten zu schultern hätten. Nordrhein-Westfalen hat sich daher im Vorfeld bereits für Familien stark gemacht. „Ich freue mich, dass – auf Initiative Nordrhein-Westfalens – die zusätzlichen Kinderkrankentage ausdrücklich auch dann gelten, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflege nicht geschlossen ist, aber – wie von mir in Nordrhein-Westfalen – an die Eltern appelliert wird, die Kinder nicht betreuen zu lassen. Es war mein Anliegen, dass wir diese flexible Regelung bekommen. Das wurde von unserem Ministerpräsidenten in der Konferenz der Länder ja so durchgesetzt.“
Heute trat der @bundesrat zum 999. Mal zusammen, wegen Corona bereits zum 5. Mal zu einer Sondersitzung. Thema: Kinderkrankentage. Familienminister @JoachimStamp wies auf eine Lücke hin: Die Bundesregierung muss sich um alle Familien kümmern, nicht nur um gesetzlich versicherte. pic.twitter.com/nQkawlpTUt
— Land NRW in Berlin (@NRW_in_Berlin) January 18, 2021
Kritisch merkte er aber auch im Plenum an: „Leider hat das Gesetz aber eine große Lücke: Von den Kinderkrankentagen profitieren ausschließlich diejenigen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Wer privat versichert ist, hat davon nichts. Beamte, Selbständige und Freiberufler gehen an dieser Stelle leer aus. Das sehe ich ausgesprochen kritisch, denn das Corona-Virus unterscheidet nicht, ob eine Familie privat oder gesetzlich versichert ist. Die Bekämpfung der Pandemie erfährt nur dann Akzeptanz, wenn die Maßnahmen zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in sich stimmig, einfach, verständlich und vor allem für alle fair sind. Hier hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht, dass sie sich um alle Familien kümmert und nicht nur um die gesetzlich versicherten.“
Nordrhein-Westfalen überlegt, dazu eine landesspezifische Lösung zu finden, gäbe aber einer bundesgesetzlichen Regelung den Vorzug. Minister Stamp: „Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat alle Familien im Blick und prüft derzeit Lösungen, um alle erwerbstätigen Eltern von betreuungspflichtigen Kita- und Schulkindern zu entlasten. Ich würde mir aber ausdrücklich wünschen, dass der Bund an dieser Stelle selbst noch einmal nachjustiert.“
In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder eine Verlängerung der Corona-Regelungen im Insolvenzrecht. Die geltende Rechtslage endet am 31. Januar 2021. Sie umfasst eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Schuldnern, die finanzielle Hilfeleistungen im Rahmen von staatliche Hilfsprogrammen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beantragt haben, die aber noch auf die Auszahlung der Hilfen warten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Verlängerung dieser Regelung unverzüglich auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass sie rechtzeitig in Kraft tritt.