NRW in sozialen Netzwerken

SOZIALE MEDIEN DATENSCHUTZHINWEISE

Im Social-Media-Newsroom werden verschiedene Soziale Medien über Plugins eingebunden (auch „Widgets“ genannt). Diese werden so angeboten, dass Daten erst nach Ihrer Zustimmung mittels einer sogenannten Zwei-Klick-Lösung übertragen werden können. Im Zuge der Zwei-Klick-Lösung werden Sie dazu aufgefordert, ausdrücklich und wissentlich zu entscheiden, ob Sie Plugins Sozialer Medien im Landesportal nutzen möchten. Erst nach dieser Zustimmung können Sie auf die Sozialen Medien im Landesportal zugreifen.

Wenn Sie soziale Medien im Landesportal aktivieren, gelten für diese Anwendungen stets die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstes. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich darum, vor der Aktivierung die entsprechenden Datenschutzbestimmungen zu beachten, weil im Zweifelsfall bei jedem Aufruf der sozialen Medien von Ihrem Rechner Daten unmittelbar an deren Betreiber übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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