Aachener Vertrag ratifiziert

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MP Armin Laschet 982. Bundesrat
8. November 2019

Aachener Vertrag ratifiziert

Bundesrat beschließt Ratifizierungsgesetz

56 Jahre nach dem Élysée-Vertrag stellen Deutschland und Frankreich ihre Zusammenarbeit auf eine neue Stufe. Ministerpräsident Armin Laschet würdigte dies im Bundesrat als Meilenstein in den beiderseitigen Beziehungen und wies auf die tragende Rolle von Ländern und Kommunen bei der Umsetzung des Vertrages hin.

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Der Vertrag vom 22.01.1963 („Elysée-Vertrag“) hatte vor allem die Aussöhnung und Begegnung zum Gegenstand. Er bleibt gültig, wird aber um Vereinbarungen ergänzt, die der gemeinsamen Zukunftssicherung und Vertiefung der Zusammenarbeit dienen. Der neue Vertrag – am 22. Januar 2019 in Aachen von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Macron unterzeichnet – enthält Vereinbarungen zur gemeinsamen Zukunftssicherung und weiteren Verschränkung der Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Frankreich.

Im Bundesrat erinnerte Ministerpräsident Armin Laschet, derzeit auch deutsch-französischer Kulturbevollmächtigter, an die Rede von Präsident Emmanuel Macron an der Sorbonne und würdigte, wie rasch und konzentriert die Partner in Deutschland und Frankreich Macrons Anregung eines neuen, ergänzenden Vertrages angegangen haben. Im März 2018 kam die neue Bundesregierung ins Amt, und bereits im Januar 2019 lag der Vertrag vor, der nun mit der Billigung im Bundesrat die letzte Hürde nahm. Er sei, so Laschet, zudem konkreter als der Elysée-Vertrag und enthält viele neuen Initiativen.

In einer von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das baldige Inkrafttreten des Vertrags sowie die bereits erfolgten Vorbereitungsschritte zu dessen Umsetzung. Der Bundesrat betonet die auf der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern begründete besondere Verantwortung der Länder bei der Umsetzung des Aachener Vertrags. Die deutsch-französische Verständigung wird maßgeblich von den Ländern und Kommunen mitgetragen. Die Bundesregierung hat darum die Länder bei einer Vielzahl von Umsetzungsvorhaben in die Steuerung mit einbezogen. Dies gilt insbesondere dort, wo die Vorhaben in die Zuständigkeit der Länder fallen, so dass ihnen beziehungsweise dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten bei der Vertragsumsetzung die Federführung zukommt. Zu den Projekten des Aachener Vertrags, die nur unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder erfolgreich umgesetzt werden können, gehören vor allem der Ausbau von Mobilitätsprogrammen, die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen sowie die Schaffung deutsch-französischer Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung sowie integrierter deutsch-französischer dualer Studiengänge.
 

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